Konkretes Gesetz muss erst noch formuliert werden

Ob die Suppe wirklich so heiss gegessen wird, wie der Grosse Rat sie gestern angerichtet hat, steht auf einem anderen Blatt. Der Regierungsrat muss nun eine Vorlage ausarbeiten, die das kantonale Planungs- und Baugesetz der Motion entsprechend ändert.

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Baudirektor Jakob Stark stellte gestern klar, dass der Motionsauftrag für den Regierungsrat verbindlich sei. Er wird also die Höchstzahl von 30 Parkplätzen in die Gesetzesvorlage aufnehmen. Diese Zahl erachten auch einzelne Befürworter der Motion als problematisch. Das letzte Wort hat aber der Grosse Rat. Er kann auch einen ganz anderen Mechanismus beschliessen. Selbst die Motionäre Toni Kappeler und Klemenz Somm warben bei den Bürgerlichen mit diesem Argument. «Wir sind offen für eine pragmatische Lösung», sagte Somm. (wid)