WEINFELDEN. Bei Häuslicher Gewalt werden Täter im Kanton Thurgau nicht automatisch von einer Beratungsstelle kontaktiert: Der Grosse Rat hat am Montag einen entsprechenden Antrag von Sybille Kaufmann (SP, Herden) bei der Beratung des Polizeigesetzes abgelehnt.
Cornelia Komposch (SP, Frauenfeld) machte sich für den Antrag stark: Sie stellte dabei das Kindeswohl ins Zentrum. Die Fraktionen von SVP, FDP und CVP wollten Doppelspurigkeiten mit der Fachstelle für Häusliche Gewalt verhindern und lehnten den Antrag ab. Der Antrag von Sybille Kaufmann wurde schliesslich mit 76 zu 40 Stimmen abgelehnt.
Demzufolge ist es bei Häuslicher Gewalt weiterhin Täterinnen oder Tätern überlassen, ob sie eine Therapiestelle aufsuchen oder nicht. Der Grosse Rat hat am Montag das neue Polizeigesetz in erster Lesung durchberaten. Vor knapp zwei Wochen hatte das Parlament bereits beschlossen, dass ein Polizeilicher Assistenzdienst geschaffen wird. (sda)