Ein Tunesier, der eine 27 Jahre ältere Schweizerin geheiratet hat, darf nicht im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreisen. Wie die Thurgauer Behörden erblickt auch das Bundesgericht in der Blitzehe eine Scheinehe.
Eine heute 57jährige Schweizerin verbrachte im Oktober 2008 zusammen mit ihren damals 13jährigen Zwillingen Ferien in Tunesien. Dort lernte sie einen 27jährigen Tunesier kennen. Dann ging es blitzschnell: Im Dezember 2008 machte ihr die Ferienbekanntschaft telefonisch einen Heiratsantrag. Im Januar 2009 reiste die Schweizerin nach Tunesien und feierte die Verlobung mit dem Afrikaner. Und bereits im Juli 2009 heiratete sie den halb so alten Tunesier.
In der Folge stellte die Schweizerin ein Gesuch um Familiennachzug. Das Migrationsamt des Kantons Thurgau wies dieses jedoch ab. Es ging davon aus, dass nur eine Scheinehe vorliegt. Sowohl das Departement für Justiz und Sicherheit als auch das Thurgauer Verwaltungsgericht bestätigten diesen Entscheid. Beide Instanzen kamen zum Schluss, dass aufgrund des grossen Altersunterschieds zwischen den Eheleuten und den gesamten Umständen des Kennenlernens – zumindest seitens des Ehemanns – ein echter Ehewille auszuschliessen sei.
Die Braut zog den Streit vors Bundesgericht, blitzte aber auch in Lausanne ab. Die Richter räumen in ihrem Urteil ein, dass seitens der Ehefrau womöglich ein echter Ehewille vorhanden ist. Nicht so beim Tunesier: Ein ernstgemeinter Eheantrag an eine doppelt so alte Urlaubsbekanntschaft erscheint auch dem Bundesgericht eher unwahrscheinlich und für ein Land wie Tunesien völlig atypisch.
Schliesslich begründet auch die an den Tag gelegte Eile des Ehemanns nach Meinung der Lausanner Richter berechtigte Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Absichten. Der Tunesier sei die Ehe nur eingegangen, um sich ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz zu verschaffen. Auch eine Aufenthaltsbewilligung «auf Probe» habe die Thurgauer Migrationsbehörde zu Recht verweigert. Die Schweizerin aus dem Kanton Thurgau muss die Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen.