Gestützt auf das Steuergesetz hat der Regierungsrat den Zinssatz zur Berechnung des Ertragswertes nicht kotierter Wertpapiere ab der Steuerperiode 2012 festgelegt. Er hat den bisherigen Kapitalisierungszinssatz von 11,0 auf 10,0 Prozent gesenkt. (id)
Gestützt auf das Steuergesetz hat der Regierungsrat den Zinssatz zur Berechnung des Ertragswertes nicht kotierter Wertpapiere ab der Steuerperiode 2012 festgelegt. Er hat den bisherigen Kapitalisierungszinssatz von 11,0 auf 10,0 Prozent gesenkt. (id)