Kantonsräte tadeln Zahlung

Mit einer Sonderabschreibung von 1,7 Millionen Franken unterstützt der Regierungsrat die Frauenfeld-Wil-Bahn. Damit bewege er sich am Rand der Legalität, rügt die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission.

Marc Haltiner
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Erhält neues Rollmaterial – nicht zur Freude aller: Die Frauenfeld-Wil-Bahn. (Archivbild: Susann Basler)

Erhält neues Rollmaterial – nicht zur Freude aller: Die Frauenfeld-Wil-Bahn. (Archivbild: Susann Basler)

frauenfeld. Das grüne Licht für die fünf neuen Fahrzeuge ist erteilt, ebenso der Auftrag. Und für die Beschaffung des neuen Rollmaterials bei der Bussnanger Stadler Rail erhält die Frauenfeld–Wil-Bahn keine direkten Beiträge des Kantons (siehe Kasten). Dennoch rangiert in der Staatsrechnung des Kantons ein Posten, der die FW-Bahn betrifft und der die Aufmerksamkeit der kantonsrätlichen Kontrolleure erregte.

Der Budgetposten Öffentlicher Verkehr enthält eine Zahlung von 1,68 Millionen Franken, die an die Bahn ging. «Damit die Frauenfeld-Wil-Bahn ihr altes Rollmaterial ordnungsgemäss abschreiben kann, erhält sie von den Kantonen Beiträge», erläutert auf Anfrage Regierungsrat Kaspar Schläpfer den Hintergrund der Zahlung. Die Sonderabschreibung sei nach Beurteilung des Regierungsrates sinnvoll und nötig, zumal sie weitere Bundesgelder auslöse.

Zweifel an der Grundlage

Die Mitglieder der grossrätlichen Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK), die Schläpfers Departement für Inneres und Volkswirtschaft unter die Lupe nehmen, stolperten allerdings über die Sonderabschreibung. Sie störten sich aber nicht an der Höhe des Betrags, wie Subkommissionspräsidentin und GP-Kantonsrätin Katharina Winiger unterstreicht. Stein des Anstosses war vielmehr die gesetzliche Grundlage für die Sonderabschreibung. Kantonsrätinnen und Kantonsräte zweifeln daran, dass der Regierungsrat die Weichen für den finanziellen Zustupf des Kantons in eigener Regie stellen darf.

Grundsätzlich ist gemäss dem kantonalen Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs der Grosse Rat für Investitionsbeiträge zuständig. «Die gesetzliche Grundlage der Regierung ist wacklig», sagt Winiger denn auch. Diesen Hinweis bringt die GFK auch in ihrem Kommentar zum Geschäftsbericht an. Der Regierungsrat habe einen Spielraum. Er habe ihn in diesem Fall aber sehr offensiv genutzt, tadelt Winiger.

Regierung ändert Praxis

Die Regierung stützt sich dagegen auf die Bestimmung im Gesetz, wonach sie abschliessend zuständig ist für Verträge über Verkehrsleistungen und den Entscheid über die Deckung von Betriebsdefiziten. «Wir haben die Kritik zur Kenntnis genommen», sagt Schläpfer und stellt in Aussicht, dass die Regierung die Praxis ändern wird. Die GFK will die Zahlung ohnehin nicht zurückweisen. Da sie Bundesgelder auslöse, habe man die Abschreibung zähneknirschend akzeptiert.