FRAUENFELD. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Politischen Gemeinde Münsterlingen an die Kosten der Bachkorrektion «Waldhofbach» einen Kantonsbeitrag von rund 14 600 Franken zugesprochen. Das entspricht 28 Prozent der Nettokosten von 52 000 Franken.
FRAUENFELD. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Politischen Gemeinde Münsterlingen an die Kosten der Bachkorrektion «Waldhofbach» einen Kantonsbeitrag von rund 14 600 Franken zugesprochen. Das entspricht 28 Prozent der Nettokosten von 52 000 Franken. Aus Bundesmitteln erhält die Gemeinde zudem einen Beitrag von rund 28 000 Franken. Dies entspricht einem Anteil von 35 Prozent der Bruttokosten 2 im Betrage von insgesamt 80 000 Franken. (red.)