MÜNCHWILEN. Am 23. September entscheiden die Münchwiler über die Zukunft ihres Wahrzeichens: Die Gemeinde will das 100jährige Gerichtsgebäude für 6 Mio. Franken erweitern. Der Kanton will es danach mieten. Nun ist klar, wer wie viel zahlt.
17 128 Franken: So viel Miete zahlt der Kanton Thurgau der Gemeinde Münchwilen ab Sommer 2014. Pro Monat, ohne Nebenkosten. Ein Vergleich: Als das Bezirksgebäude vor 107 Jahren erbaut wurde, kostete dies fast so viel wie heute vier Monatsmieten: 66 000 Franken. Gegenleistung: Der Kanton darf im Gebäude den Hauptsitz des Bezirksgerichts Münchwilen einrichten, mindestens für die nächsten 25 Jahre. Das ist der Plan des Münchwiler Gemeinderates. Das letzte Wort aber haben die Stimmbürger. Am 23. September sollen sie Ja sagen – Ja zu einem Kredit über 6 Mio. Franken für Sanierung, Umbau und Anbau.
Nicht zum erstenmal werden die Einwohner Münchwilens in der Causa Gerichtsgebäude um ihre Meinung gefragt. Letzten Herbst konnten sie verschiedene Modelle in einer Ausstellung betrachten: Vorschläge von Architekturbüros für den geplanten Anbau. Dieser ist nötig, weil das Bezirksgericht mehr Platz braucht. Zwar tagt es schon heute im markanten Bau hinter der Bahnlinie der Frauenfeld-Wil-Bahn. Die Kanzlei aber befindet sich 126 Meter weiter, das Präsidium 3,3 Kilometer weiter, ennet der A1 in Eschlikon.
Der Gemeinderat kürte das Projekt «Dalton» zum Sieger des Architekturwettbewerbs, die Bürgerinnen und Bürger waren einverstanden. In den vergangenen Monaten wurde das Konzept angepasst, wie die Gemeinde im jüngsten Mitteilungsblatt informiert. Die Fassade sei neu «einfacher und passender zum bestehenden Gerichtsgebäude» gestaltet. Auch das Raumprogramm wurde überprüft. «Die Anzahl Räume und deren Anordnung wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksgerichtspräsidium in mehreren Schritten reduziert und optimiert», schreibt die Gemeinde. Ziel des Ganzen: Mehr Flexibilität bei der künftigen Nutzung. Gemeindeammann Guido Grütter erklärt, wie das erreicht wird: «Wir setzen Wände ein, die bei Bedarf gut entfernt werden können. Wir wissen nicht, was in den nächsten 40 oder 50 Jahren mit dem Gebäude passiert.»
Nebst dem Neubau wurde auch das Vorhaben Sanierung und Umbau des alten Gerichtsgebäudes nochmals überprüft. Das Projekt wurde, so schreibt die Gemeinde, «hinsichtlich des Energieverbrauchs stark verbessert». Da der Prestigebau unter Denkmalschutz steht, müssten die Arbeiten «sehr schonend» ausgeführt werden. «Wir können beispielsweise nicht von aussen isolieren», sagt Guido Grütter. Deshalb müssen sämtliche Fenster, auch die grossen Originalfenster im Gerichtssaal, ersetzt werden. Die neuen Fenster sind energetisch auf dem neusten Stand – ansehen wird man ihnen den Jahrgang 2013 aber nicht. Während die Gemeinde Münchwilen beim Anbau, da ein Neubau, auf den Minergie-Standard setzen muss, ist dies beim Altbau nicht möglich. Für ihn wird deshalb ein so genannter Gebäudeenergienachweis erstellt. Achtgeben mussten die Planer auch auf Altlasten. Spezialisten prüften kürzlich den Zustand des Gebäudes. Auf der Suche nach heute nachweislich schädlichen Stoffen wie Asbest sowie blei- oder cadmiumhaltigen Farben stiessen sie auf eine Problemzone. «In einem Elektrokasten wurden Leitungen mit einer asbesthaltigen Umhüllung gefunden», berichtet Guido Grütter. Er spricht von einem lediglich «kleinen Sanierungsbedarf».
Die für den Stimmbürger wohl wichtigste aller Fragen – wie viel das Ganze kostet – hat die Gemeinde gestern auch geklärt. Eine Kostenschätzung, basierend auf Richtofferten und Erfahrungswerten, sagt 6 Millionen Franken. Auf die Sanierung entfallen 1,35 Millionen, auf Um- und Anbau 4,65 Millionen Franken. Von der kantonalen Denkmalpflege kann die Gemeinde einen Beitrag zwischen 70 000 und 80 000 Franken erwarten. Den Löwenanteil übernimmt – indirekt – der Kanton Thurgau. Er mietet das sanierte, um- und angebaute Gebäude für mindestens 25 Jahre zu einem Jahresmietzins von 205 540 Franken, oder eben 17 128 Franken pro Monat, ohne Nebenkosten. Dieser Betrag deckt alle Investitions- und Betriebskosten – ausgenommen die über 30 Jahre hinausgeschobenen Sanierungsarbeiten, die die Gemeinde selbst übernehmen muss.