Warth-Weiningen möchte mehr Bauland einzonen. Das Departement für Bau und Umwelt empfiehlt der Gemeinde jedoch, sie solle verdichtet bauen und bewilligt nicht alle Teile der Zonenplanänderung 2010.
WARTH-WEININGEN. Die Gemeindeversammlung hat bereits zweimal über die Zonenplanänderung 2010 der Gemeinde Warth-Weiningen befunden und dieser sowohl im Januar 2011 als auch im Juni 2012 zugestimmt. Doch beide Male kam es zu Einsprachen. Nun hat der Kanton die beantragte Zonenplanänderung vom Januar 2011 bewilligt, mit Ausnahme von zwei Parzellen im Gebiet Breue. Die Zonenplanänderung vom Juni 2012 mit einer weiteren Parzelle im Gebiet Breue wurde nicht bewilligt.
Worum geht es? Mit der Zonenplanänderung 2010 möchte die Gemeinde mehr Bauland schaffen. «Die einwohnerrelevanten Bauzonen würden um 2,4 Hektaren von 5,5 auf 7,9 Hektaren erhöht» erklärt Gemeindeammann Hans Müller. Als einwohnerrelevante Bauzone gilt sämtliches Bauland, das bewohnt werden kann. «Auch wenn dort eine leere Scheune steht», präzisiert Müller.
Das einzuzonende Bauland umfasst auch die drei nicht bewilligten Parzellen im Gebiet Breue. Das 225 Meter lange Landwirtschaftsland liegt zwischen Warth und Weiningen. Zum Vergleich: «Darauf könnten etwa acht Einfamilienhäuser erstellt werden», erklärt der Gemeindeammann.
Der Kanton hat da eine andere Sicht. Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) sieht die Freifläche zwischen den beiden Dörfern als Beitrag zum Landschaftsschutz und zur Naherholung. Damit werde sichtbar, dass die beiden Dörfer getrennt voneinander liegen, was die Gemeinde in ihrem Leitbild ursprünglich als Ziel definiert habe. «Aus raumplanerischer Sicht ist es nicht erwünscht, dass die beiden Dörfer zusammenwachsen», begründet das DBU seinen negativen Entscheid. Weiter bezieht es sich auf den Kantonalen Richtplan, in dem Warth-Weiningen als Gemeinde mit Dörfern und Weilern ohne zentrale Funktion aufgeführt ist. Das bedeute, dass bei der baulichen Entwicklung die bestehenden Qualitäten des Orts- und Landschaftsschutzes bewahrt werden sollen.
Ein weiteres Argument ist die Nutzungsdichte. Warth-Weiningen liegt mit 32 Einwohnern pro Hektare überbaute Fläche deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt mit 45 Einwohnern pro Hektare. Statt neues Bauland einzuzonen, empfiehlt das DBU der Gemeinde nun verdichtetes Bauen. Ein Mangel an Bauland bestehe nicht, die Crux sei jedoch, an das vorhandene Bauland heranzukommen. Das Problem ist dem Gemeindeammann längst bekannt. Deshalb wolle man ja Neuland einzonen, sagt Hans Müller. «Wir können Grundstückbesitzer nicht zwingen, ihr Bauland zu verkaufen.» Was man lediglich tun könne, sei das Gespräch suchen mit ihnen, um sie von einem solchen Schritt zu überzeugen. «Das machen wir immer wieder.»
Der Gemeinderat wird nun das weitere Vorgehen beraten. «Es ist unsere Aufgabe, aus den gemachten Entscheiden und Vorgaben die Lehren zu ziehen und die richtigen Massnahmen einzuleiten», sagt Müller. Der Entscheid des Kantons kann innert 20 Tagen ab Publikation im Amtsblatt angefochten werden. Wegen der Festtage müsse man für diese Frist wahrscheinlich Verlängerung eingeben.