Kanton erzwingt Zutritt zur Fischfarm

Nur mit Hilfe der Polizei konnte die amtliche Tierärztin und Fischspezialistin gestern nachmittag einen Blick in die Melander-Fischzuchtbecken in Oberriet werfen. Als Hans Raab nach 17 Uhr eintrifft, ist bereits alles vorbei.

Christoph Zweili/Kurt Latzer
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oberriet. Kurz zuvor wird amtlich festgestellt: Die Meldung vom Donnerstag, wonach es zum erstenmal nach der Schliessung wieder Welse in der Melander-Fischfarm haben soll, ist falsch. Die vom Kanton St. Gallen aufgebotene Amtstierärztin und Fischspezialistin stellt fest: Die Becken enthalten keine Fische. «Für uns ist der Fall damit erledigt», sagt Kantonstierarzt Thomas Giger.

Der Angestellte der Fischfarm, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, befindet sich auf einem Kontrollgang, als plötzlich zwei Kantonsvertreter Einlass verlangen. Sie wollen überprüfen, ob sich Fische in der Anlage befinden. Der Angestellte verweist auf eine strikte Anweisung seines Chefs, dass Behörden nur mit richterlichem Durchsuchungsbefehl Einlass zu gewähren sei.

Keine Fische in den Becken

Als die Ordnungshüter auf Ersuchen des Kantonstierarztes Thomas Giger anrücken – «gemäss Tierschutz ist Beamten jederzeit der Zutritt zu den Anlagen zu gewähren» – kontaktiert er seinen Chef und fragt nach, was zu tun sei. Seit dem Eintreffen der Kantonsvertreter, darunter ein Vertreter des Rechtsdienstes, sind inzwischen 90 Minuten vergangen. Hans Raab erlaubt telefonisch den Zutritt zur Anlage. Auf dem 20minütigen Rundgang werden Amtstierärztin und Polizisten allerdings nicht fündig: Die riesigen Aufzuchtbecken enthalten keine Fische. Als Hans Raab eintrifft, sind die Beamten längst wieder gegangen. Der amtliche Besuch bewegt ihn nicht, «ich wäre zwar lieber dabei gewesen, echt sauer bin ich aber wegen der krepierten Fische am Mittwoch». Die Falschmeldung, wonach in der Anlage wieder Fische gehalten werden, quittiert er nicht.

Raab stellt Rechnung

Raab wäre nicht Raab, wenn die Geschichte so versöhnlich zu Ende ginge. Das Zurückschicken eines Speditionsfahrzeugs mit Mutterfischen am Kreuzlinger Autobahn-Zoll hat ein Nachspiel. Weil der Kanton St. Gallen «wertvolle Zuchtfische in den Tod geschickt» haben soll, stellen seine Anwälte nun eine gesalzene Schadenersatzforderung von 787 500 Franken für 18 verendete Muttertiere und ihren Laich.

Unklar ist noch immer, ob Raabs Tötungsmethode in Deutschland zugelassen ist, im Unterschied zur Schweiz. Während dies Claudia Behnisch-Hartz von der saarländischen Veterinärbehörde auch auf Nachfrage des Bundesamts für Veterinärwesen verneint, sieht das ein Sprecher des deutschen Bundesrates anders.