Das nationale Parlament nimmt eine Thurgauer Standesinitiative zu Biberschäden an. Initiant war Kantonsrat Paul Koch. Er verlangt, dass Bund und Kantone alle Schäden durch den geschützten Nager bezahlen.
Larissa Flammer
larissa.flammer@thurgauerzeitung.ch
Für Paul Koch ist es eine Genugtuung. Der Ständerat hat gestern eine Standesinitiative angenommen, durch die künftig Bund und Kantone für alle von Bibern verursachten Schäden aufkommen müssen. «Heute müssen die Landbesitzer Biberschäden an Infrastruktur wie Strassen oder Dämmen selber berappen», sagt der SVP-Kantonsrat aus Oberneunforn. Der Revierförster lancierte die Standesinitiative vor drei Jahren. Gegen den Willen des Thurgauer Regierungsrats erklärte der Grosse Rat den Vorstoss für erheblich.
Dass eine Standesinitiative von den eidgenössischen Räten angenommen wird, kommt eher selten vor, wie der Thurgauer SVP-Nationalrat Markus Hausammann bestätigt. «Umso glücklicher bin ich, dass die Thurgauer Kollegen ein Thema aufgegriffen haben, das wirklich Fleisch am Knochen hat.» Hausammann war positiv überrascht, als er gestern vom Entscheid des Ständerats erfuhr. In einem ersten Anlauf lehnte die Kammer das Ansinnen ab. «Die Argumente waren auf unserer Seite», sagt der Nationalrat. Wer ein Tier unter Schutz stelle, müsse auch die Kosten tragen. Hausammann hofft, dass sich der Bund dadurch vermehrt bewusst wird, welche Kosten der komplette Schutz eines Tiers mit sich bringt.
Der Kanton Thurgau beherbergt ein Viertel der Schweizer Biberpopulation. Wie Paul Koch erklärt, verhält sich das Tier territorial. Das heisst, dass Biber ein Revier auswählen und dort Nachkommen zeugen, die sich dann ihrerseits ein eigenes Territorium suchen müssen. «Die meisten guten Lebensräume im Kanton sind besetzt, weshalb sich die jungen Biber ungeeignete Böden oder Kanäle aussuchen.» Indem sie dort graben und Dämme bauen, beschädigen sie vermehrt Infrastrukturen. «Weil der Biber geschützt ist, dürfen auch seine Bauten nicht beschädigt werden», sagt der Revierförster.
Die Standesinitiative geht nun für die Umsetzung zurück an die Kommission des Nationalrats, wie die Nachrichtenagentur SDA mitteilt. Koch nimmt diese weitere zeitintensive politische Hürde mit Humor: «Geduld habe ich mittlerweile.» Er hofft, dass die Umsetzung einfach gestaltet wird. Die beste Lösung wäre seiner Meinung nach, wenn der bisherige Artikel, durch den Bund und Kanton Biberschäden an Kulturen und Bäumen entschädigen müssen, auf Infrastrukturen ausgeweitet wird. Laut einer Schätzung der Bundesverwaltung belaufen sich diese zusätzlichen Kosten schweizweit auf rund eine Million Franken.
Dass der Ständerat die Standesinitiative im ersten Anlauf ablehnte, erklärt Koch damit, dass die Politiker noch zu wenig vertraut waren mit dem Thema. Er habe seither einiges an Aufklärungsarbeit geleistet. Zusammen mit dem damaligen Präsidenten des Grossen Rats informierte er die Kommission des Nationalrats und schilderte die Situation im Thurgau. «Zudem sind schweizweit seither viele Medienberichte zum Thema erschienen.»
Nationalrat Hausammann ergänzt, dass die Biberpopulation in der ganzen Schweiz in den vergangenen Jahren gewachsen ist. «Vielleicht hat es diese Zeit gebraucht», sagt er zur späten Zustimmung des Ständerats.