Jäger kämpfen um ihre Fotofallen

Der Bundesrat will, dass Jäger keine Fotofallen für die Beobachtung von Wildtieren mehr einsetzen dürfen. Das Problem sei der Datenschutz. Beim Verein Jagd Thurgau kommt dieser Vorschlag schlecht an. Fotofallen seien ein wichtiges Hilfsmittel für die Jagd.

Ralf Rüthemann
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Wildschweine werden am späten Abend von Walter Schmids Fotofalle erfasst. (Bild: pd)

Wildschweine werden am späten Abend von Walter Schmids Fotofalle erfasst. (Bild: pd)

FRAUENFELD. Jäger benutzen Fotofallen, um die Wildtiere zu beobachten und den Bestand der Tiere im Auge zu behalten. Diese Fotofallen will der Bundesrat nun verbieten. Die Fotos könnten laut Bundesrat aus Sicht des Datenschutzes heikel sein. Es sei nicht auszuschliessen, dass auch Menschen fotografiert werden. Die Kameras sind für wenige hundert Franken erhältlich. Sie werden durch Bewegungsmelder ausgelöst und können automatisch Bilder an das Handy des Jägers senden.

Zwei Menschen in sechs Jahren

«Das ist ein absoluter Verhältnisblödsinn», sagt Walter Schmid, Vizepräsident des Vereins Jagd Thurgau. Vor sechs Jahren habe er mit der neuen Technik begonnen und seither nur zweimal Menschen fotografiert. «Und diese Fotos habe ich sofort wieder gelöscht», sagt Schmid. Zudem installiert man laut Schmid diese Kameras meistens in der Nähe von Suhlen, wo die Tiere – vor allem Wildschweine – fressen. «Wir fotografieren ja keine Jogger.» Fotofallen seien sehr hilfreich, um sich über die Zusammensetzung und den Bestand der Wildschweine informieren zu können. Im Kanton Thurgau seien sie vorwiegend in den Gebieten Wellenberg, Seerücken und im Wald zwischen Altnau und Romanshorn nützlich. Das Verbot von Fotofallen wäre laut Schmid verheerend. Eine Alternative gebe es keine.

«Ohne Fotofallen würde die Beobachtung der Tiere enorm viel Zeit in Anspruch nehmen», sagt Schmid. Mit der Verwendung von Fotofallen könne zudem ein Jagdvergehen verhindert werden. «Eventuell weiss der Jäger mit Hilfe der Fotos, dass ein kleines Wildschwein Jungtiere führt. Und diese gefährdete Bache darf man dann eben nicht abschiessen.» Walter Schmid stört vor allem die Unverhältnismässigkeit beim Anliegen des Bundesrates. «Heute werden so viele Helmkameras beim Biken oder beim Skifahren benutzt. Und in diesen Bereichen, wo sich die Datenschutzfrage tatsächlich stellt, unternimmt man nichts.»

Datenschützer ist gegen Verbot

Sogar Fritz Tanner, der kantonale Datenschutzbeauftragte, findet das Verbot unangemessen: «Ich sehe höhere Interessen darin, dass Jäger ihren Auftrag erfüllen und dazu diese Kamera benutzen dürfen.» Es könne geschehen, dass Personen fotografiert werden. «Das ist aber nicht das Ziel der Jäger. Sie sind zudem dazu angehalten, solche Fotos zu löschen.» Allenfalls könne es für die Jäger baurechtlich problematisch werden, wenn eine Kamera zu lange am gleichen Ort installiert wäre und diese dann als widerrechtliche Baute im Wald beurteilt werde. Das gehöre aber nicht zum Datenschutz.

Der Bundesrat hat nun dem Bundesamt für Umwelt den Auftrag gegeben, ein Verbot auszuarbeiten.