FRAUENFELD. Der Regierungsrat ist einverstanden mit den vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen im Gesetz über die berufliche Vorsorge. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.
FRAUENFELD. Der Regierungsrat ist einverstanden mit den vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen im Gesetz über die berufliche Vorsorge. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Wenn Versicherte ihre Strategie zur Anlage ihres Vorsorgeguthabens selbst wählen, so soll ihre Pensionskasse neu nicht mehr verpflichtet sein, ihnen beim Austritt den garantierten Mindestbetrag mitzugeben. Zudem sollen Inkassobehörden rechtzeitig auf ausbezahltes Vorsorgekapital von Alimentenschuldnern zurückgreifen können. (id/red.)