Invalider Serbe muss gehen

Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil der Thurgauer Migrationsbehörden, die einem invaliden Serben die Niederlassungsbewilligung entzogen hatten.

Urs-Peter Inderbitzin
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LAUSANNE. Die Thurgauer Migrationsbehörden haben einem invaliden Serben zu Recht den weiteren Aufenthalt im Thurgau verweigert und ihn aus der Schweiz weggewiesen. Der Mann lebte zwar lange Zeit in der Schweiz, hatte aber seinen Lebensmittelpunkt vorübergehend nach Serbien verlegt.

Der heute 39jährige Serbe leidet seit seiner Geburt an einer Makrocephalie und hat einen Wasserkopf. Im Alter von 17 Jahren reiste er im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein, wo er eine Niederlassungsbewilligung erhielt und bei seinen Eltern wohnte. Die IV-Stelle des Kantons Thurgau sprach dem Serben Mitte März 1995 eine Hilflosenentschädigung und ab Januar 1996 eine ausserordentliche Invalidenrente zu.

Heirat – Scheidung – Heirat

Im Sommer 1999 heiratete der Serbe eine Landsfrau und lebte mit ihr und dem gemeinsamen Sohn bei seinen Eltern. Die Ehefrau des Serben trennte sich jedoch von ihrem Mann und kehrte zwei Jahre nach der Heirat nach Serbien zurück, wo die Ehe geschieden wurde. Im Jahre 2005 verheiratete sich das Paar in Serbien erneut, kurze Zeit später kam dort eine gemeinsame Tochter zur Welt. Seit September 2006 lebten auch der Ehemann und der Sohn sowie dessen Grossvater nicht mehr in der Schweiz, sondern in Serbien.

Lebensmittelpunkt verlegt

In der Folge stellte die IV-Stelle die Hilflosenentschädigung und die Invalidenrente wegen fehlenden Lebensmittelpunktes in der Schweiz ein. Bemühungen des Serben, weiter eine Invalidenrente zu erhalten, schlugen fehl. Im Frühling 2008 kehrte er wieder in die Schweiz zurück, lebte bei seiner Mutter und wurde von der Sozialhilfe unterstützt. Vor zwei Jahren stellte der Serbe das Gesuch, ihm sei zu bewilligen, seine Gattin und seine zwei Kinder von Serbien in die Schweiz nachzuziehen. Zu spät. Im Mai 2012 stellte das Migrationsamt des Kantons Thurgau fest, die Niederlassungsbewilligung des Serben sei zufolge Auslandaufenthaltes von mehr als sechs Monaten erloschen. Das Amt verweigerte dem Serben den weiteren Aufenthalt im Kanton Thurgau und wies ihn aus der Schweiz weg.

Muss Schweiz definitiv verlassen

Eine dagegen eingereichte Beschwerde hat das Bundesgericht, wie zuvor schon das Departement für Justiz und Sicherheit und das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, abgewiesen. Damit steht definitiv fest, dass der Serbe unser Land verlassen muss. Auch das Bundesgericht vertritt die Auffassung, dass der Serbe längere Zeit nicht in unserem Land gelebt und seinen Lebensmittelpunkt in unserem Land aufgegeben hatte. Damit ist ihm die Niederlassungsbewilligung zu Recht entzogen worden.

Urteil 2C_327/2013 (vom 23.10.2013)