Hungerstreiker wird ins Gefängnis verlegt

Der Häftling aus dem Thurgau, der 27 Tage nichts gegessen hat, darf die Psychiatrie verlassen.

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BERN/FRAUENFELD. Gestern erhielt Ernst Scheiben, der Chef des Thurgauer Straf- und Massnahmenvollzugs, die Nachricht aus Bern. Die Ärzte der Bewachungsstation des Inselspitals teilten ihm mit, eine Verlegung des Thurgauers Rolf S. in ein normales Gefängnis sei verantwortbar. Noch im Laufe dieser Woche soll der 45-Jährige in ein Gefängnis verlegt werden. In welches wollte Scheiben nicht sagen.

Damit hat Rolf S. aus Schlatt sein Ziel erreicht. Er hat 27 Tage gehungert, um nicht mehr auf der forensischen Abteilung des Psychiatriezentrums Rheinau bleiben zu müssen. Erst als er ins Inselspital Bern verlegt wurde, fing er wieder an, zu essen. «Jetzt schöpft er Lebensmut», sagte Ehefrau Regine S., als sie vom Entscheid erfuhr. Im Gefängnis soll Rolf S. bis zu seinem Prozess bleiben.

Er muss sich dafür verantworten, dass er im Juli 2008 auf eine Frau eingestochen hat. Zu der Zeit war er auf Methadon-Entzug. (san)