Am 11. März wird über die Bauspar-Initiative abgestimmt. Die St. Galler Regierung beruft sich auf den Bund – und hält jährliche Steuerausfälle in zweistelliger Millionenhöhe für möglich.
ST. GALLEN. Was würde den Kanton St. Gallen die Bauspar-Initiative kosten? Eine klare Antwort darauf gibt es nicht. Sogar eine Schätzung wäre «Spekulation», schreibt die St. Galler Regierung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss von SP-Kantonsrat Ruedi Blumer. Für den erstmaligen Kauf von Wohneigentum wären Bauspareinlagen in der Höhe von 15 000 Franken für Alleinstehende und von 30 000 Franken für Verheiratete während zehn Jahren von der Einkommenssteuer abziehbar. Das angesparte Kapital wäre auch von der Vermögenssteuer und der Vermögensertragssteuer befreit.
Am 17. Juni kommt eine weitere Initiative des Hauseigentümerverbandes (HEV) an die Urne. Sie verlangt, dass für Bausparrücklagen von maximal 10 000 Franken für Alleinstehende bzw. von 20 000 Franken für Verheiratete die gleichen Steuervorteile wie bei der Bauspar-Initiative gelten.
Für eine Berechnung der Steuerausfälle durch die beiden Initiativen gibt es für die Regierung schlicht zu viele unbekannte Faktoren: Man wisse nicht, wie viele Steuerpflichtige die Möglichkeit überhaupt nutzen würden und welcher Einkommenskategorie diese angehörten.
Weiter gebe es die Möglichkeit, das Kapital zwar anzusparen, es aber schliesslich nicht für Wohneigentum zu nutzen und zu einem günstigen Steuersatz nachträglich zu besteuern. Zudem sei die Einführung bei der Bauspar-Initiative für die Kantone freiwillig, beim Vorschlag des HEV hingegen zwingend vorgeschrieben.
Schätzungen zu Steuerausfällen gibt es allerdings vom Bund. Er geht davon aus, dass die Kantone bei der HEV-Initiative Ausfälle von jährlich 100 Millionen Franken zu erwarten hätten und dass diese bei der Bauspar-Initiative noch grösser wären. Auf dieser Grundlage rechnet die Regierung vor: Die Schätzungen des Bundes liessen im Kanton St. Gallen jährliche Mindereinnahmen von rund 8 Millionen Franken erwarten. Diesen Wert hält sie allerdings eher für zu tief: Ein Ausfall in zweistelliger Millionenhöhe sei «durchaus möglich». Die Regierung nutzt den Vorstoss, um ihre Argumente gegen die beiden Initiativen darzulegen.
Die Bausparmodelle, über die nun abgestimmt wird, seien «verfassungsrechtlich bedenklich», hält sie fest. Der Grund: Ganze Bevölkerungsschichten seien aufgrund ihres ungenügenden Einkommens von vornherein von der Fördermassnahme ausgeschlossen. Zudem würde dadurch das Steuersystem «verkompliziert», weil jeder Kanton wieder andere Regeln erlassen werde.
Keine genauen Zahlen gibt es auch zur aktuellen Wohneigentumsquote im Kanton St. Gallen. Neue Berechnungen für 2010 sind erst im Lauf des Jahres zu erwarten. Geschätzt wird ein Anteil von 43,5 Prozent – «etwa gleich hoch wie Deutschland», schreibt die Regierung.
Sie findet in der Statistik weitere Argumente gegen die Abstimmungsvorlagen: Von 1990 auf 2000 stieg die Wohneigentumsquote im Kanton St. Gallen von 34,4 Prozent auf 38,7 und damit um 12,5 Prozent, rechnet die Regierung vor. «Zum Vergleich erhöhte sich die Wohneigentumsquote im Kanton Baselland nur um 9,5 Prozent, obwohl dort seit 1990 der Bausparabzug eingeführt ist.»