Ein Hörhauser Bauer reicht Strafanzeige gegen einen Kantonspolizisten und den Vizestatthalter des Bezirks Steckborn ein. Der Bauer fütterte seine Hoftiere mit Hanf.
hörhausen. Der Hörhauser Bauer habe Industriehanf angepflanzt und diesen in Würfel gepresst an seine Hoftiere verfüttert, teilt der Verein Schweizer Hanf-Freunde (VSHF) mit. Dies täten auch viele andere Bauern.
Im November 2008 bekam er deswegen Besuch von der Kantonspolizei. Der Polizist habe den Bauern zur Herausgabe der Futterwürfel genötigt, teilt der VSHF mit. Deshalb habe der Bauer den Polizisten wegen Nötigung und den Vizestatthalter des Bezirks Steckborn wegen Mithilfe angezeigt. Der Verein stellt sich auf den Standpunkt, das Verfüttern des Hanfs sei legal. Die verfütterte Sorte sei auf der Futtermittelliste des Bundes. Der Bauer erhalte dafür Direktzahlungen. Der Thurgau stehe mit seinem harschen Vorgehen isoliert da, so der VSHF.
«Wir müssen gemäss Gesetz verfolgen, was strafbar ist», sagt Staatsanwalt Marcel Ogg auf Anfrage. Das Verfüttern von Hanf sei strafbar und mit Busse zu ahnden, wenn der Hanf damit in den Nahrungskreislauf gerät. Ein ähnlicher Fall sei momentan beim Bundesgericht hängig. «Wir warten auf einen höchstrichterlichen Entscheid.»