Der Grosse Rat ist dagegen, dass der Regierungsrat Zonen für Hochhäuser bestimmt.
Frauenfeld. Im Thurgau soll es möglich sein, Hochhäuser zu bauen. Dieser Grundsatz im Planungs- und Baugesetz war im Grossen Rat unbestritten. Um das knappe Gut Boden zu schonen, sei verdichtetes Bauen nötig, hiess es im Rat. Allerdings wollte Roman Giuliani (SP, Diessenhofen) diese Möglichkeit einschränken: Hochhäuser sollten nur dort gebaut werden dürfen, wo auch die Infrastruktur vorhanden ist. Der Regierungsrat solle darum die Kompetenz erhalten, Zonen für Hochhäuser auszuscheiden. Das lehnte der Grosse Rat deutlich ab.
Dasselbe widerfuhr Giulianis Antrag, dass für die Bewilligung von Hochhäusern ein Architekturwettbewerb nötig sein soll. Man dürfe das Gesetz nicht überladen, hiess es bei den Gegnern.
Den Paragraphen über Gestaltungspläne wies der Grosse Rat auf Antrag von Hans Munz (FDP, Amriswil) an die vorberatende Kommission zurück. Er störte sich am vorgesehenen fakultativen Referendum, wenn der Gestaltungsplan von der Regelbauweise abweicht – was etwa bei Hochhäusern der Fall ist. Es sei falsch, neben dem rechtlichen Verfahren mit Einsprachen auch noch ein politisches Verfahren vorzusehen.
Keine Chance hatte der Antrag von Christian Lohr (CVP, Kreuzlingen), dass behindertengerechtes Bauen schon für Mehrfamilienhäuser ab vier Wohnungen (statt ab sechs) vorgeschrieben wäre. Das würde den Bau zu sehr verteuern, fand die Mehrheit.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag von Armin Eugster (CVP, Bürglen), wonach die Gemeinden zwingend mit regionalen Richtplänen zusammenarbeiten müssten. Damit werde in die Gemeindeautonomie eingegriffen, sagten die Gegner.