Die Schlosskapelle Gutenberg wäre ein idyllischer Ort für Hochzeiten – dachte sich eine Stiftung und spendete eine Million Franken für deren Renovation. Doch das Erzbistum Liechtenstein verweigert der Kapelle den Segen. Nun versetzt der Streit Liechtenstein in Aufruhr.
balzers. Die Burg Gutenberg sollte zu einem gefragten Ziel für Hochzeitspaare werden. Das wollte jedenfalls die Johalter-Stiftung, als sie der Regierung eine Million Franken an die Renovation der Schlosskapelle zur Verfügung stellte – unter der Auflage, dass diese für Hochzeiten und Taufen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werde. So weit ist es bisher nicht gekommen. Dafür entbrannte ein Streit zwischen Stifter, Regierung und Erzbistum.
Denn um kirchliche Trauungen vornehmen zu können, müsste die Kapelle vom Erzbistum eingesegnet werden. Erzbischof Wolfgang Haas weigert sich jedoch, diesen Segen zu erteilen. Schon 2010 liess der Erzbischof über Generalvikar Markus Valser ausrichten, es bestehe kein Bedarf an einer weiteren Hochzeitskapelle in Balzers. Dafür stünden bereits zwei Kapellen zur Verfügung. Auf Leserbriefe in den Zeitungen antwortete Walser, der Fussweg zur Burg sei nicht befestigt und die Kapelle deshalb kein geeigneter Ort für Hochzeitsgesellschaften.
Die Million der Johalter-Stiftung wurde von der Regierung zwar in die Renovation der Kapelle investiert, doch der Stiftungszweck blieb bisher unerfüllt. Hochzeitspaare, die sich vom unbefestigten Weg nicht abschrecken liessen, brachen ihr Vorhaben ab, wenn sie erfahren mussten, dass eine Trauung in der Kapelle von der katholischen Kirche nicht anerkannt würde. David Vogt, Stiftungsrat der Johalter-Stiftung, intervenierte bei der Regierung und pochte auf die Erfüllung der Auflage. Regierungschef Klaus Tschütscher liess offenbar das Schreiben unbeantwortet, worauf Vogt in einem Leserbrief dem Regierungschef Arroganz vorwarf. Die darauf folgende Stellungnahme des Regierungschefs offenbarte ganz unterschiedliche Positionen: Laut Vogt habe der Regierungschef erklärt, die Kapelle nicht katholisch weihen zu lassen, um allfällige Nachteile für andere Konfessionen zu verhindern, was Tschütscher in Abrede stellte. Überdies enthielt die Stellungnahme den Hinweis, dass der Regierungschef für diese Angelegenheit gar nicht zuständig sei, sondern die Ressorts Bau und Kultur. Diese beiden Ressorts werden von den FBP-Koalitionspartnern Martin Meyer und Aurelia Frick geleitet, womit der Streit um die Kapelle die sensiblen Gefilde der Koalitionsregierung erreicht hatte. «Provoziert Tschütscher eine Koalitionskrise?», lautete denn auch die Schlagzeile im der FBP nahestehenden «Liechtensteiner Volksblatt».
Ein anschliessender «runder Tisch» brachte noch keine Einigung. Klar dürfte indessen sein, dass die Weihe der Kapelle eine Frage ist, die das Verhältnis von Staat und katholischer Kirche berührt. Hier hängt der Haussegen in Liechtenstein seit geraumer Zeit schief. Eine Weihe der Schlosskapelle dürfe keine Exklusivität der katholischen Kirche bewirken, hält Tschütscher fest. Das Erzbistum wiederum wird sich kaum vorschreiben lassen, wo und wie kirchliche Einrichtungen genutzt werden dürfen. Ausserdem würde mit der Aufnahme der Burgkapelle in den Kreis der geweihten Kirchen und Kapellen das Problem der vermögensrechtlichen Entflechtung von Staat und Kirche weiter belastet. Kurzfristig scheint es nur einen gangbaren Weg aus dem Dilemma zu geben: Die Regierung zahlt der Johalter-Stiftung die gestiftete Million mit der Begründung zurück, der Stiftungszweck lasse sich derzeit nicht verwirklichen.