Die Rücktrittsankündigung von EKT-Verwaltungsratspräsident Hansjakob Zellweger verdient vollen Respekt. Obwohl ihm bis heute kein direktes Verschulden angelastet werden kann, zieht er die Konsequenzen. Das mag menschlich hart sein, entspricht aber den Regeln des Geschäfts.
Die Rücktrittsankündigung von EKT-Verwaltungsratspräsident Hansjakob Zellweger verdient vollen Respekt. Obwohl ihm bis heute kein direktes Verschulden angelastet werden kann, zieht er die Konsequenzen. Das mag menschlich hart sein, entspricht aber den Regeln des Geschäfts. Ist der Vertrauensverlust so gross wie im Fall des EKT, führt an personellen Konsequenzen kein Weg mehr vorbei. Der erste Schritt zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit ist nur über ein neues Gesicht zu haben – so will es das Gesetz der Teppichetage.
Ob dem Abgang des Verwaltungsratspräsidenten auch derjenige des CEO folgen wird, ist theoretisch offen. Praktisch aber ist dessen Lage unverändert prekär. Als direkter Vorgesetzter des ehemaligen EKT-Finanzchefs steht der CEO am unmittelbarsten in einer Mitverantwortung für das Wertschriftendebakel. Die kommende Grossratsdebatte müsste hier Klarheit schaffen.
Der angekündigte EKT-Rückzug von Regierungsrat Kaspar Schläpfer steht dagegen etwas im Schatten. Zu Unrecht. Geht es doch um die Frage, ob die Regierung weiter im Verwaltungsrat vertreten sein soll. Die Antwort lautet: unbedingt. So kann gewährleistet werden, dass die öffentlichen Interessen weiterhin wahrgenommen werden – die aktuelle Strompreisdiskussion lässt grüssen. Weil das EKT mit seinen Finanzgeschäften Schlagzeilen machte und weil er seinem Regierungskollegen die nun erfolgte Demission öffentlich nahelegte, wäre vielleicht Finanzdirektor Bernhard Koch im EKT-Verwaltungsrat künftig am richtigen Ort. Christian Kamm