Ein Architekt aus dem Thurgau hat seinem Freund einen seltenen Porsche verkauft. Doch der Oldtimer ist nicht so original, wie er sein soll. Jetzt muss der Verkäufer den Wagen zurücknehmen und 750000 Euro zahlen.
Freunde sind die beiden Männer schon lange nicht mehr, und daran ist ein Auto schuld. Ein knallgelber Porsche mit stolzem Preis. 459000 Euro hat Frank Erhard, Investor aus dem Kanton Schwyz und Oldtimersammler, dafür bezahlt. Der Wagen sei ihm als absolute Rarität verkauft worden, ein Porsche 911 RS 2,7 Leichtbau. Davon seien nur 200 Exemplare gebaut worden .
Eingefädelt hat den Deal ein Architekt aus dem Thurgau, mit dem Erhard damals befreundet war. Doch der Flitzer mit 210 PS unter der Motorhaube entpuppte sich als Mogelpackung. Ein von Erhard bestelltes Gutachten spricht von einer Fälschung. Geschätzter Wert um die 150000 Euro.
Erhard zeigte den Architekten an und mit ihm drei weitere Männer, die am Verkauf beteiligt waren. Darunter ein Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen, der als Verkäufer aufgetreten sei. Verhandelt wird der Fall deshalb am Gericht Arnsberg. Den Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen hält Erhard allerdings nur für einen Strohmann. Hinter ihm stecke der Architekt, sein einstiger Freund. Und der nimmt den Porsche jetzt auch zurück. Denn am Donnerstag einigten sich die Freunde, die jetzt Gegner sind, vor Gericht auf einen Vergleich. Der Kauf wird rückgängig gemacht. Der Architekt muss Erhard 750000 Euro bezahlen. Will er den Porsche weiterverkaufen, muss der Architekt den künftigen Interessenten die Gutachten vorlegen. Das von Erhard bestellte, und das Gutachten, welches das Gericht in Auftrag gegeben hat. Beide kommen zum Schluss, dass der zitronengelbe Porsche kein Original von 1972 ist. Die Bedingung ist Erhard sehr wichtig. «Damit ist gewährleistet, dass die Oldtimerszene nicht erneut in betrügerischer Absicht mit dem Auto belastet wird.»
Der Architekt als Beklagter ist vor Gericht nicht erschienen. Sein Mandant habe nie behauptet, das verkaufte Auto sei von Porsche exakt so ausgeliefert worden, wie es jetzt da steht, erklärte der Anwalt. Es handle sich jedoch um einen Porsche 911 RS. Der allerdings einen Unfall gehabt und deshalb restauriert habe werden müssen.
Dass sich Erhard keinen original Porsche 911 RS 2,7 Leichtbau eingehandelt hat, ist auch für das Gericht klar. Da es sich aber um einen Zivilprozess handelt, geht es nicht um Straftaten. Also nicht darum, ob der Architekt das Auto gefälscht oder es sogar vorsätzlich unter falschen Angaben verkauft hat.
Ganz ausgestanden ist die Sache für den Architekten damit aber noch nicht. Erhard hat die Strafklage wegen Betrugs nicht zurückgezogen. Das zuständige Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen wollte das Verfahren zwar mangels hinreichender Indizien für einen Betrugsvorsatz nicht eröffnen. Die Staatsanwaltschaft hat aber dagegen Beschwerde erhoben.
«Fälschungen bei Oldtimern kommen häufig vor, und sie sind nicht einfach nachzuweisen. Der Begriff ‹Originalität› sei nicht exakt definiert», sagte Peter Deuschle, der Gutachter des Gerichts, zum Westdeutschen Rundfunk. Das Alter der Autos mache eine genaue Beurteilung schwierig. «Wir reden über Fahrzeuge, die unfallgeschädigt waren, die neue Rahmen erhielten, die neue Karosserien erhielten.» Teils existierten dazu keine Dokumente mehr.
Ein Sammler wie Erhard weiss das. Wäre der Beteiligte nicht sein Freund gewesen, hätte er den Porsche vor dem Kauf von einem Experten beurteilen lassen. Er sagt: «Ich habe ihm vertraut.» Mittlerweile hat Erhard ein Portal für «gestohlene und gefälschte Porsches» eingerichtet.
Ida Sandl