Gegen den Beschluss des Thurgauer Grossen Rats über einen Beitrag an den geplanten Agro Food Innovation Park hat ein Bürger Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt. Die Departemente halten sie für unbegründet. Ein Anwalt muss nun das Parlament vor Bundesgericht vertreten.
FRAUENFELD. Wie die Thurgauer Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt, hat der Grosse Rat am 2. Dezember 2015 einen Betrag von 2,55 Millionen Franken zur Finanzierung des Agro Food Innovation Parks genehmigt. In einer dreijährigen Pilotphase (2016-2018) soll mit dem Geld in Frauenfeld ein Innovationspark im Agrar- und Ernährungsbereich entstehen. Dabei geht es um ein Ansiedlungs- und Wirtschaftsförderungsprojekt mit dem Schwerpunkt Land- und Ernährungswirtschaft.
"Rüge ist haltlos"
Gegen den Parlamentsbeschluss ist gemäss Staatskanzlei eine Beschwerde eines 91-jährigen, ehemaligen Lehrers aus Kreuzlingen eingereicht worden. "Die Rüge, dem Beschluss des Grossen Rates fehle die Rechtsgrundlage, ist nach Überzeugung der zuständigen Departemente für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) sowie für Erziehung und Kultur (DEK) schon deshalb haltlos, weil sich solche Finanzbeschlüsse direkt auf die Kantonsverfassung abstützen können, ohne dass eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich wäre", heisst es im Communiqué.
Es verhalte sich diesbezüglich gleich wie beispielsweise bei Beschlüssen zu Bauvorhaben. "Weitere Rechtsgrundlagen für den Entscheid des Grossen Rates sind das Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung sowie das Gesetz über die tertiäre Bildung."
Rechtmässig gehandelt
Die Kosten der Vorbereitungsarbeiten des Kantons und der Stadt Frauenfeld sind in der Botschaft an den Grossen Rat ausgewiesen und stützen sich auf die Bestimmungen in den erwähnten kantonalen Gesetzen, so die Staatskanzlei weiter. "Das DIV und das DEK sind überzeugt, dass die Departemente, der Regierungsrat und der Grosse Rat rechtmässig gehandelt haben." Sie hoffen auf einen baldigen Entscheid des Bundesgerichts und würden diesem mit Zuversicht entgegen sehen.
Der Regierungsrat geht zudem davon aus, dass das Büro des Grossen Rates eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Ausarbeitung der Beschwerdeantwort betrauen wird. Er hat das DIV sowie das DEK beauftragt, der Rechtsvertreterin oder dem Rechtsvertreter des Grossen Rates die nötigen Informationen und Unterlagen für die Ausarbeitung der Beschwerdeantwort zu liefern. (pd/lex)