ST. GALLEN. Im Kanton St. Gallen soll das Familienzulagengesetz revidiert werden. Die Regierung gibt einen Entwurf in die Vernehmlassung. Bei der Ausarbeitung stellte sich unter anderem die Frage, ob die Familienzulagen erhöht werden sollen.
ST. GALLEN. Im Kanton St. Gallen soll das Familienzulagengesetz revidiert werden. Die Regierung gibt einen Entwurf in die Vernehmlassung. Bei der Ausarbeitung stellte sich unter anderem die Frage, ob die Familienzulagen erhöht werden sollen. Ein Überblick zeigt, dass in den meisten Kantonen – wie in St. Gallen – 200 Franken ausbezahlt werden. Es gibt aber auch andere Beispiele: So betragen die Kinderzulagen im Kanton Zug 300 Franken, im Kanton Bern 230 Franken oder in Graubünden 220 Franken.
Die St. Galler Regierung beruft sich bei der Frage der Erhöhung auf eine von ihr in Auftrag gegebene Studie, die zum Schluss gekommen sei, dass «die konkrete Wirkung von Familienzulagen für Familien gering ist».
Spielraum wäre vorhanden: Die Analyse des Finanzierungsgrads des St. Galler Zulagensystems hat nämlich gezeigt, dass bis 2040 ein Überschuss von rund 94 Millionen Franken «erwirtschaftet» wird. Damit könnten die Zulagen um 70 Franken erhöht werden oder der Beitragssatz der Arbeitgeber von 1,6 auf 1,2 Prozent gesenkt werden, rechnet die Regierung in den Unterlagen zur Vernehmlassung vor. «Nicht zuletzt aus Gründen der Standortattraktivität» ziehe sie die Entlastung der Arbeitgeber vor.
Andere Instrumente wie Betreuungsgutschriften oder Familienergänzungsleistungen wären zur Entlastung von Familien an der Armutsgrenze und von Working-poor-Familien besser geeignet, argumentiert die Regierung. Betreuungsgutschriften liessen sich aber derzeit nicht umsetzen. Der Deckungsgrad der familienergänzenden Kinderbetreuung sei zu gering.
Familienergänzungsleistungen seien zwar «denkbar», würden aber vertiefte Abklärungen bedingen. Aufgrund dieser Ausgangslage seien Familienzulagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erhöhen, lautet die Schlussfolgerung der Regierung. Die Vernehmlassung zur Revision des Familienzulagengesetzes dauert bis zum 10. August. (sda)