Üble Nachrede, Nötigung, Verletzung des Amtsgeheimnisses: In dieser Gemeinde streitet fast jeder mit jedem. Insgesamt elf Anzeigen musste die Staatsanwaltschaft in Folge des Zerwürfnisses im Gemeinderat und im Anschluss an eine öffentliche Versammlung behandeln.
SALENSTEIN. Der ehemalige Gemeindeammann gegen seine ehemaligen Ratskollegen, gegen Meinungsführer aus dem Dorf – und das Ganze auch umgekehrt. In Salenstein wurde im letzten Jahr angezeigt, was das Zeug hält. Mittlerweile ist die Situation zwar politisch geklärt, Roland Streit wurde letzten Frühling bekanntlich nicht wieder gewählt und sein Kontrahent Roland Nothhelfer ist dafür am Ruder. Aber die Wogen sind nur vordergründig geglättet.
Hinter den Kulissen hat der Fall Salenstein diverse Juristen und die Staatsanwaltschaft weiter beschäftigt. Insgesamt elf Anzeigen hat diese in den letzten Monaten bearbeiten müssen. Sie sind auf Grund zweier Ereignisse eingegangen: erstens im Anschluss an die öffentliche Veranstaltung mit den Gemeinderatskandidaten im Februar 2015 und zweitens nach der «Freistellung» Streits aus dem Gemeinderat im April 2015, wobei ihm Gemeinderäte den Zugang zum Büro im Gemeindehaus verwehrt hatten.
Aus den elf Anzeigen, in die sieben Personen involviert sind, sind drei Strafbefehle hervorgegangen, wie Stefan Haffter, Sprecher der Staatsanwaltschaft Thurgau, auf Anfrage sagt. Bei zweien geht es um Nötigung, bei einem um üble Nachrede. Um welche Personen es bei den Beschuldigten geht und auch zu weiteren Inhalten kann sich Haffter nicht äussern. Er erklärt jedoch, dass sämtliche Schreiben am 2. Mai versandt worden seien. Zu allen drei Strafbefehlen seien Einsprachen eingegangen. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen die Dossiers prüfen muss. Hält sie am Sachverhalt fest, kommen die Fälle vor Gericht. Tut sie das nicht, werden die Verfahren eingestellt.
Ein Strafbefehl kann nur dann erlassen werden, wenn die beschuldigte Person geständig oder der Tatbestand ausreichend geklärt ist. Mögliche Folgen sind Bussen, Geldstrafen, gemeinnützige Arbeit und Gefängnis bis maximal sechs Monate.
Die anderen acht Anzeigen können abgehakt werden, die Entscheide sind rechtskräftig. Gemäss Stefan Haffter ging es in diesen ebenfalls um üble Nachrede, aber auch um die Verletzung des Amtsgeheimnisses. In drei Fällen hat die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahmeverfügung beschlossen, also auf die Untersuchung verzichtet. In fünf Fällen hat sie das Verfahren eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft ist nicht die einzige Organisation, die sich mit dem Fall Salenstein beschäftigten musste. Bereits bekannt war, dass die auf den Plan gerufene Personalrekurskommission des Kantons das Vorgehen des damaligen Gemeinderates massiv kritisiert hatte. Ebenfalls bekannt ist, dass eine Anzeige von Roland Nothhelfer, dem heutigen Gemeindepräsidenten, beim Kanton wegen angeblich «unkorrekter Amtsführung» durch Roland Streit gegenstandslos geblieben ist.