«Die heutige Regelung hat sich bewährt»

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Im Kanton Thurgau bilde die einfache Steuer zu 100 Prozent die Bemessungsgrundlage für die Prämienverbilligung, sagt Susanna Schuppisser, stellvertretende Chefin des kantonalen Amts für Gesundheit, auf Anfrage. Das habe sich bewährt. Denn diese Regelung sei sehr einfach, transparent und für jeden einsehbar und nachvollziehbar. Grundsätzlich stelle sich bei einer Einrichtung wie der Prämienverbilligung aber stets die Frage, wie man Gerechtigkeit anstrebe. «Und prinzipiell kann alles optimiert werden.» Ob das im vorliegenden Fall mit einer stärkeren Berücksichtigung des Faktors Vermögen erreicht werden könnte, ist für Schuppisser hingegen fraglich. Sie verweist darauf, dass das Vermögen auch an ein abbezahltes Häuschen oder eine Wohnung gebunden sein könne. Solches Geld stehe folglich nicht für den täglichen Bedarf zur Verfügung, «aber Krankenkassenprämien muss man immer zahlen.» Deshalb mache es Sinn, das Vermögen nicht stärker miteinzurechnen. Wenn allein steuerliche Sondereffekte ausschlaggebend seien, stehe es zudem jedem Nutzniesser frei, auf die Prämienverbilligung zu verzichten. (ck)