Der Regierungsrat bezweifelt die Notwendigkeit des vorgesehenen Sicherheitskontrollgesetzes (SKG). In seiner Vernehmlassungsantwort fordert er insbesondere, die Motorfahrzeugprüfungen und die Schifffahrt in kantonaler Kompetenz zu belassen.
frauenfeld. Das Sicherheitskontrollgesetz hat zum Ziel, Organisation und Verfahren der Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Sicherheitssystemen zu standardisieren.
In verschiedenen Bereichen sind heute die Kantone für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und für die Aufsicht über die technische Sicherheit zuständig. Der Thurgauer Regierungsrat befürchtet nun, dass mit dem neuen Sicherheitskontrollgesetz gut funktionierende Strukturen aus der Kompetenz der Kantone genommen werden. Insbesondere fordert er, die Motorfahrzeugprüfungen und die Schifffahrt vom Anwendungsbereich des Sicherheitskontrollgesetzes auszunehmen, so wie es der Bundesrat in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments bereits ausgeführt habe. Der Bundesrat schrieb damals, das SKG habe keinen direkten Einfluss auf die kantonalen und kommunalen Kompetenzen im Bereich der technischen Sicherheit.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich die heutige bundesrechtliche Regelung der Motorfahrzeugprüfungen durch die Kantone bestens bewährt. Auch im Bereich der Schifffahrt garantierten die bestehenden rechtlichen Grundlagen und deren Kontrollen bereits die grösstmögliche Sicherheit.
Der Regierungsrat fordert deshalb mit Nachdruck, dass auch das Parlament in seinen Gesetzgebungsberatungen die heutige Kompetenzdelegation im Bereich Motorfahrzeuge und Schiffe unverändert belässt. (red.)