Demonstrieren für den Fürsten

Am 1. Juli wird in Liechtenstein über die Abschaffung des Vetorechts des Fürsten abgestimmt. Fürst Hans-Adam II. ist dagegen. Unterstützung erhielt er am Samstag durch eine Kundgebung «für das Miteinander von Fürst und Volk».

Günther Meier
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Fürst Hans-Adam II. im Gespräch mit Bürgern und «Fans» an der Kundgebung für sein politisches Vetorecht. (Bild: Günther Meier)

Fürst Hans-Adam II. im Gespräch mit Bürgern und «Fans» an der Kundgebung für sein politisches Vetorecht. (Bild: Günther Meier)

VADUZ. «Wir wollen sichtbar und gemeinsam für unsere Staatsform einstehen», lautete die Aufforderung zu einer Manifestation zugunsten des Fürstenhauses. Die Kundgebung hatte nur ein Ziel, nämlich die Ablehnung einer Initiative, die das Vetorecht des Fürsten bei Volksabstimmungen abschaffen möchte. Und die Leute kamen am Samstag in Scharen, um gegen die Initiative zu demonstrieren, die am 1. Juli zur Volksabstimmung ansteht. Ausgehend vom Verfassungsgrundsatz, wonach die Staatsgewalt im Fürsten und im Volk verankert ist, riefen die Organisatoren dazu auf, ein «klares Zeichen für das Miteinander von Fürst und Volk» zu setzen.

«. . . dass es so bleibt, wie es ist»

Die zahlreichen Teilnehmer an der Kundgebung wussten nicht, dass sich auch Fürst und Erbprinz einfinden würden. Als der Sprecher der Interessengemeinschaft «Wir sind Liechtenstein», Marcus Vogt, das Eintreffen des Staatsoberhauptes und seines Stellvertreters ankündigte, brandete unter den Klängen der Landeshymne grosser Applaus auf. Vogt verdeutlichte in seiner Ansprache, dass es nicht einfach um eine Verfassungsänderung gehe, die das Vetorecht des Fürsten bei Volksabstimmungen etwas einschränke. Vielmehr ziele die Initiative auf das Fürstenhaus, so dass man Sorge dafür tragen müsse, dass Liechtenstein auch nach dem Abstimmungstermin noch jenes Liechtenstein sei, das man kenne und liebe. «Wenn wir wollen, dass es so bleibt, wie es ist, wenn wir weiterhin dieses Miteinander von Fürst und Volk auf Augenhöhe wollen, dann müssen wir am 1. Juli mit Nein abstimmen», rief Vogt unter Beifall der Kundgebung zu. Fürst Hans-Adam II. zeigte in seiner Ansprache auf, wie sich die Partnerschaft von Fürstenhaus und Volk seit 1921 bewährt habe.

«Ein Erfolgsmodell»

Das Miteinander der zwei Souveräne Fürst und Volk bezeichnete er als Erfolgsmodell, das dem Land seit Jahrhunderten das Überleben gesichert habe. Hans-Adam II. liess keinen Zweifel daran, dass das Fürstenhaus die Volksinitiative zur Einschränkung des Staatsoberhauptes ablehnt, und forderte die Kundgebung auf, geschlossen für das bewährte System des Dualismus von Fürst und Volk zu stimmen.

Fürst und Volk bilden seit der Verfassung von 1921 die beiden Souveräne in Liechtenstein. Jedes Gesetz bedarf zur Gültigkeit neben der Zustimmung des Parlaments beziehungsweise der Volksabstimmung auch der Sanktion des Fürsten. Stimmt der Fürst einem Beschluss des Parlaments oder der Annahme einer Vorlage durch eine Volksabstimmung nicht zu, kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Dieses Vetorecht wurde auch bei der Verfassungsrevision von 2003, die vom Volk mit einer Mehrheit von knapp zwei Dritteln gutgeheissen wurde, beibehalten.