Frauenfeld Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau, Fritz Tanner, verändert die Kantonspolizei Thurgau zu recht Fotos von Unfällen. Die Medienstelle der Kantonspolizei verpixelt auf Fotos, die sie den Medien zur Veröffentlichung zustellt, nicht nur Nummernschilder und Reklamen auf Unfallautos. Sie macht auch Plakate im Hintergrund unkenntlich (Ausgabe vom 19. Februar). «Juristische Personen haben wie natürliche Personen einen Anspruch auf Respektierung des eigenen Persönlichkeitsrechts», schreibt Tanner auf Anfrage. Bei Plakatwerbung könne von der Zustimmung der werbenden Person zur Verwendung ihrer Personendaten ausgegangen werden, da sie ja selber Werbung mache. Das gelte aber nicht mehr, wenn die Personendaten durch ein Unfallbild «in einen schlechten Zusammenhang» geraten können. «Die Polizei darf dann – wegen dem fehlenden Einverständnis – die Bilder nur verpixelt verwenden.»
Sollte ein Plakat auf einem Polizeibild nicht in einen «schlechten Zusammenhang» gerückt werden, dann wäre es laut dem Datenschützer aus einem andern Grund angezeigt, das Plakat unkenntlich zu machen: «Die Verfassung verlangt von den Behörden, dass der Grundsatz der Rechtsgleichheit beachtet wird. Also soll die Kantonspolizei nicht die Werbung von einzelnen Geschäften unterstützen und somit andere Geschäfte nicht fördern bzw. benachteiligen.» Deshalb empfehle es sich, dass die Polizei die Werbung ebenfalls verpixle.
Bei der St. Galler Kantonspolizei werden Werbungen nicht grundsätzlich verpixelt. «Sie gehören zum öffentlichen Raum», zitierte «20 Minuten» Sprecher Hanspeter Krüsi. Wenn möglich, werde das Foto aus einer anderen Perspektive geschossen. Gemäss dem von der Gratiszeitung befragten Marketingprofessor Dieter Kremmel von der Fachhochschule St. Gallen steigert es höchstens den Bekanntheitsgrad einer Marke oder einer Firma, wenn sie auf einem Polizeifoto zu sehen sei. Der Effekt sei jedoch minimal. Imageschäden seien keine zu befürchten. (wu)