Leichtsinn auf dem Rhein kostet Leben. Deshalb können etwa Vermieter von Ferienwohnungen ihre Gäste nicht eindringlich genug warnen. Die Kantonspolizei Thurgau hält Merkblätter bereit:
Leichtsinn auf dem Rhein kostet Leben. Deshalb können etwa Vermieter von Ferienwohnungen ihre Gäste nicht eindringlich genug warnen. Die Kantonspolizei Thurgau hält Merkblätter bereit:
• Schwimmer und Freizeitkapitäne halten sich ausserhalb der Fahrrinne auf. Naht ein Kursschiff, weichen sie sofort in seichte Uferpartien aus.
• Mindestens Kinder und ungeübte Schwimmer tragen eine Rettungsweste mit Kragen.
• Freizeitkapitäne bleiben nüchtern und aufmerksam. Sie beherrschen ihr Boot und können rudern.
• Freizeitkapitäne beladen ihr Boot nicht über die angegebene Nutzlast hinaus und binden nie Boote zusammen.
• Schwimmer springen nicht von Brücken und nähern sich nicht unbefugt Schiffen. (red.)