Lausanne Das von der Stadt Kreuzlingen geplante Verkehrsregime für den Boulevard bleibt vorerst auf Eis. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Coop Mineralöl AG aufschiebende Wirkung zuerkannt. Seit Jahren plant die Stadt Kreuzlingen für den Boulevard eine neue Verkehrsregelung. Die Schützenstrasse zwischen Haupt- und Sonnenstrasse soll neu zu einer autofreien Zone werden. In einer einjährigen Versuchsphase soll getestet werden, ob dieses Verkehrsregime tauglich ist. Dagegen gingen Einsprachen ein, unter anderem von der Coop Mineralöl AG. Sie befürchtet eine geringere Frequenz und damit eine markante Umsatz- und Gewinneinbusse, weil die Lenker einen Umweg fahren müssen, um zur Tankstelle zu gelangen.
Im November 2016 wies das Thurgauer Verwaltungsgericht die Beschwerde der Coop Mineralöl AG und eine weitere Beschwerde ab. Um die einjährige Versuchsphase zu verhindern, gelangte die Coop Mineralöl AG ans Bundesgericht. Der Präsident der urteilenden Abteilung hat der Beschwerde nun aufschiebende Wirkung erteilt. Dies bedeutet, dass die einjährige Versuchsphase nicht durchgeführt werden darf, solange das Bundesgericht nicht über die Beschwerde entschieden hat.
Wie der Verfügung des Bundesgerichts zu entnehmen ist, hat die Stadt Kreuzlingen in ihrer Stellungnahme keine Gründe geltend gemacht, «die eine sofortige Umsetzung der als Versuch für die Dauer eines Jahres beschlossenen Verkehrsanordnung als unerlässlich erscheinen liesse». Es rechtfertigt sich deshalb laut Bundesgericht, der Beschwerde zur Erhaltung des bestehenden Zustandes die aufschiebende Wirkung zu gewähren.
Urs-Peter Inderbitzin
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