FRAUENFELD. Die Begegnungszone in der Altstadt von Frauenfeld ist rechtskräftig. Nachdem beim öffentlichen Auflageverfahren keine Einsprachen eingegangen waren, hat diese Verkehrsführung jetzt definitiven Charakter, teilt die Stadt mit.
FRAUENFELD. Die Begegnungszone in der Altstadt von Frauenfeld ist rechtskräftig. Nachdem beim öffentlichen Auflageverfahren keine Einsprachen eingegangen waren, hat diese Verkehrsführung jetzt definitiven Charakter, teilt die Stadt mit. Im Anschluss an den einjährigen Versuchsbetrieb waren bei der Festlegung der Begegnungszone Anliegen der Bevölkerung aufgenommen worden. So ist die Zufahrt zur Begegnungszone in die Zürcherstrasse im Abschnitt von der katholischen Stadtkirche bis zum Postkreisel neu von Montag bis Freitag auf die Zeitspanne von 6 Uhr bis 19 Uhr beschränkt (bisher bis 20 Uhr). Ausserdem wird der gepflästerte Strassenbereich bei der katholischen Kirche ebenfalls in die Begegnungszone aufgenommen. (red.)
Die Begegnungszone wird am «Friitigsapéro» vom 5. August um 17 Uhr offiziell eröffnet.