Bankräuber Hugo Portmann ist bei seiner Verhaftung im März 1999 nicht unmenschlich behandelt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt die Schweiz.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erachtet es als verhältnismässig, dass dem gefährlichen Rechtsbrecher zum Schutz der Polizisten während zweier Stunden eine Kapuze übergezogen worden ist. Hugo Portmann hatte zusammen mit dem verstorbenen «Ausbrecherkönig» Walter Stürm am 10. März 1999 unter anderem einen Raubüberfall auf die Thurgauer Kantonalbank in Horn verübt und dabei rund 112 000 Franken erbeutet. Beide Räuber wurde noch am gleichen Tag verhaftet.
Die im Einsatz stehenden Polizisten aus den Kantonen Thurgau und Appenzell Ausserrhoden wussten, dass Hugo Portmann ein äusserst gefährlicher Verbrecher war, der sich nicht scheute, eine Schusswaffe einzusetzen. Um sich zu schützen, legten die Polizisten Portmann nicht nur Handschellen an, sondern stülpten ihm auch eine Kapuze – Portmann sprach von Kopfkissenbezügen – über den Kopf. In dieser Aufmachung wurde der Verbrecher nach Herisau zur Einvernahme und später nach Trogen in die Zelle geführt. Erst dort wurde ihm die Kapuze wieder abgenommen. Portmann wehrte sich gegen diese in seinen Augen unmenschliche Behandlung bis vor Bundesgericht, blitzte dort aber ab. Für die Richter war dieses Vorgehen zum Schutz der Beamten durchaus angemessen. Der Vorwurf Portmanns, es liege ein Amtsmissbrauch vor, erachtete das Bundesgericht nicht als gegeben. Zwar sei die Dauer dieser polizeilichen Massnahme relativ lang gewesen, aufgrund des aggressiven Verhaltens und der Gefährlichkeit Portmanns, der als einer der brutalsten Schwerverbrecher der Schweiz galt, sei die Massnahme der Polizei nicht zu beanstanden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Auffassung nun geschützt und eine Klage Portmanns mit 6 zu 1 Stimme abgewiesen. Wesentlich war für die Richter, dass zum Schutze Portmanns verschiedene Sicherheitsvorkehren getroffen worden waren. So wurde er nach dem Überstülpen der Kapuze gefragt, ob er normal atmen könne, was er bejahte. Sodann wurde Portmann während der ganzen Zeit des Tragens der Kapuze von Polizisten überwacht. Die Sicherheitsmassnahme, so der Gerichtshof abschliessend, habe Portmann weder gedemütigt noch erniedrigt, weshalb nicht von einer unmenschlichen Behandlung gesprochen werden könne. Hugo Portmann, inzwischen 52 Jahre alt, ist seit einigen Jahren verwahrt und sitzt in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf.