Asylsuchende N

Asylsuchende mit Ausweis N haben in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Ihr Entscheid ist noch ausstehend. Sie haben grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz. Unter Umständen können sie einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

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Asylsuchende mit Ausweis N haben in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Ihr Entscheid ist noch ausstehend. Sie haben grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz. Unter Umständen können sie einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.