FRAUENFELD. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Vormundschaftsrechts im Kanton Thurgau hat der Regierungsrat 13 Verordnungen aufgehoben oder geändert und in Kraft gesetzt. Auf den 1.
FRAUENFELD. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Vormundschaftsrechts im Kanton Thurgau hat der Regierungsrat 13 Verordnungen aufgehoben oder geändert und in Kraft gesetzt. Auf den 1. Januar in Kraft gesetzt hat er zudem die Anpassungen im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, die den Kindes- und Erwachsenenschutz sowie die Beurkundungskompetenz für Anwälte betreffen. Ausserdem waren Änderungen von grossrätlichen Verordnungen zur Besoldung und über die Gebühren der Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden sowie Revisionen im Gesundheits- und Anwaltsgesetz in Kraft zu setzen. (id)