Anlass war Museumsbau

Die Änderung des Lotteriegesetzes und die damit einhergehende Beschränkung der Finanzkompetenz des Regierungsrates geht auf die Affäre um das Kunstmuseum zurück. Die Regierung wollte 11,3 Millionen Franken in eigener Kompetenz aus dem Lotteriefonds entnehmen, um den Museumsbau zu finanzieren.

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Die Änderung des Lotteriegesetzes und die damit einhergehende Beschränkung der Finanzkompetenz des Regierungsrates geht auf die Affäre um das Kunstmuseum zurück. Die Regierung wollte 11,3 Millionen Franken in eigener Kompetenz aus dem Lotteriefonds entnehmen, um den Museumsbau zu finanzieren. In der politischen Aufarbeitung kündigte der Regierungsrat eine Neuregelung für den Lotteriefonds an. Bisher gehörte der Thurgau zu den 23 Kantonen, in denen die Regierung unbeschränkt über die Lotteriefondsgelder verfügen kann. Infolge der Änderung der Finanzkompetenz im Lotteriegesetz muss auch das geltende Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege angepasst werden. Dort ist eine unlimitierte Finanzkompetenz des Regierungsrats für Beiträge aus dem Lotteriefonds festgelegt. (mvl)