Die neu gegründete Kommission Gesellschaft und Gesundheit hat am Montagabend einen Vortrag zum Thema Vorsorgeauftrag organisiert. Der Anlass war weitaus besser besucht als im Vorfeld erwartet.
Wenn ein Vortrag rund 350 Leute anlockt, muss es sich um eine brisante Thematik handeln. Dies zeigte sich am vergangenen Montagabend, als die 200 Stühle bei weitem nicht ausreichten. Ein gutes Drittel musste auf der Estrade Platz nehmen. Veranstalter war die neu gegründete Kommission Gesellschaft und Gesundheit mit Gemeinderätin Sabina Peter Köstli als Ressortverantwortliche und Amtsleiterin Manuela Fritschi. Letztere orientierte über das Bestattungswesen, der Notar und Grundbuchverwalter Andreas Brühwiler referierte zu Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament.
Kürzlich war aus den Medien zu erfahren, dass nur jeder Fünfte eine Patientenverfügung und gar nur jeder Zehnte einen Vorsorgeauftrag erteilt. Diese beiden Instrumente sind im Erwachsenenschutzgesetz verankert, das 2013 in Kraft trat. Sie sollen sicherstellen, das eigene Schicksal zu bestimmen, auch wenn man sich selbst nicht mehr äussern kann. Sonst entscheiden die Behörden und nicht die Angehörigen. Wohl mit ein Grund, sich eingehender mit der Thematik auseinander zu setzen.
Eine Vollmacht ist sofort gültig und wird an bevollmächtigte Person zur Aufbewahrung übergeben, jedoch ist sie untauglich für Regelungen. Nachdem Andreas Brühwiler über dieses Thema referiert hatte, wandte er sich dem Vorsorgeauftrag zu. Dazu muss man urteilsfähig sein und diese handschriftlich von A bis Z erstellen, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Aufbewahren kann man diesen Auftrag zu Hause, bei der Kesb oder dem Zivilstandsregister. Ähnliches gelte für die Patientenverfügung, die regelt, was für Massnahmen im Notfall getroffen werden sollen. Dieses Instrument soll zudem leicht auffindbar sein, eventuell als Kopie auch beim Hausarzt liegen. Schliesslich galt die Aufmerksamkeit noch dem Testament, wofür eine individuelle Ausgestaltung empfohlen wird, aber keine Bestattungswünsche enthalten sollen. Eine Vermischung der aufgezeigten Instrumente sei zu vermeiden. Hätte sich der Referent eines konkreten Fallbeispiels bedient, so hätte die spannende – aber eher trockene Materie – wohl an Anschaulichkeit gewonnen.
Zum Bestattungswesen orientierte Gemeindeschreiberin Manuela Fritschi. Erdbestattung, Urnenbestattung, Urnenwand und anonymes Gemeinschaftsgrab sind ungefähr die Möglichkeiten. Bestattungswünsche sind am besten bei der Gemeinde zu deponieren und bei einem Wegzug mitzunehmen. Derzeit wird im katholischen wie auch im evangelischen Friedhof ein Gemeinschaftsgrab geprüft. Die Drehscheibe «Alter» stehe für Beratungen, Hilfestellungen und Auskünfte zur Verfügung.
Auch wenn der Abend manche Zuhörerinnen und Zuhörer zum Nachdenken brachte und einmal mehr vor Augen führte, dass Leben und Ableben nahe beieinander sind, hielt man sich mit persönlichen Fragestellungen zurück. Bei einem Apéro riche, offeriert von der Gemeinde, kehrte nach dem ernsten Thema der Alltag wieder ein. Möglicherweise blieb aber doch der tiefsinnige Vorsatz haften: «Verschiebe nicht auf morgen, was du heute kannst besorgen.»
Kurt Lichtensteiger
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