ST. GALLEN. In einem Communiqué äussert sich die St. Galler FDP zu den Abklärungsergebnissen im Fall Wüst, welche die kantonale Finanzkommission vergangene Woche publiziert hat.
ST. GALLEN. In einem Communiqué äussert sich die St. Galler FDP zu den Abklärungsergebnissen im Fall Wüst, welche die kantonale Finanzkommission vergangene Woche publiziert hat. Zwar habe Roman Wüst, ehemaliger Generalsekretär des Gesundheitsdepartements, die Entschädigung in Höhe eines Jahressalärs von sich aus an den Kanton zurückbezahlt, auf die politische Aufarbeitung des Falls habe dies aber keinen Einfluss gehabt. Die FDP stellt sich auf den Standpunkt der Finanzkommission, wonach der Abschluss entsprechender Regelungen grundsätzlich in die Kompetenz der Gesamtregierung – und nicht des betroffenen Departements – zu fallen hat.
Die FDP kritisiert insbesondere die Tatsache, dass die zuständige Regierungsrätin Heidi Hanselmann ihre Führungsverantwortung im konkreten Fall nicht wahrgenommen hat. Es wäre ihre Aufgabe gewesen, das Zeitmanagement des Generalsekretärs in Bezug auf Ferien und Arbeitszeiten zu kontrollieren. Von kantonalen Kaderangestellten dürfe man ab einer bestimmten Lohnsumme erwarten, dass sie regelmässig mehr als 42 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass ihnen daraus Ferienansprüche entstehen. Ein «Fall Wüst» dürfe sich nicht mehr wiederholen. Die FDP fordert einheitliche Vorgaben, die verhindern, dass im Bereich der Kaderangestellten übermässige Zeitguthaben entstehen. Controlling-Werkzeuge in diesem Bereich seien heute bereits vorhanden.
Die vor Monatsfrist im Verbund mit den anderen bürgerlichen Parteien geforderte Einführung der Vertrauensarbeitszeit für Kader erweise sich gemäss der Medienmitteilung der FDP vor dem Hintergrund der Abklärungen als richtig. Gleiches gelte für die Forderung, wonach die Möglichkeit eines beschränkten Nachbezugs von Ferien zu schaffen sei. Es soll höchstens das Ferienguthaben eines Jahres nachbezogen oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden. (red.)