Es droht ein Rechtsstreit

Das Buchser Stimmvolk entscheidet am 5. Juni über den Gestaltungsplan «Chez Fritz». Umstritten dabei ist ein 64 Meter hohes Gebäude. Es gibt bereits mehrere Einsprachen.

Thomas Schwizer
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Nicht allen Buchserinnen und Buchsern gefällt das 64 Meter hohe Gebäude. (Bild: Visualisierung: pd)

Nicht allen Buchserinnen und Buchsern gefällt das 64 Meter hohe Gebäude. (Bild: Visualisierung: pd)

BUCHS. Wenn der Teilzonenplan «Chez Fritz» am 5. Juni an der Urne abgelehnt wird, ist das Hochhausprojekt «gestorben», betont der Buchser Stadtpräsident Daniel Gut. Doch auch wenn die Buchser Stimmberechtigten Ja sagen zum Teilzonenplan «Chez Fritz», ist der 64 Meter hohe Bau noch lange nicht bewilligt. Dann würde als erstes das Einsprache- und Rekursverfahren betreffend den Gestaltungsplan weitergeführt.

Rekurs beim Kanton eingereicht

Gegen den Gestaltungsplan sind mehrere Einsprachen eingegangen. Dazu legitimiert waren jene, die direkt vom geplanten Hochhaus betroffen wären, unter anderem wegen des Schattenwurfs. Gegen den ablehnenden Entscheid des Stadtrats haben Einsprecher Rekurs beim Baudepartement des Kantons eingereicht. Das bestätigt Jürg Dommer, Rechtsanwalt und Präsident der CVP Buchs. Dommer hat zusammen mit der Ortspartei erfolgreich das Referendum gegen den Teilzonenplan «Chez Fritz» ergriffen. Er kritisiert, dass gegen das eigentliche Projekt, den Gestaltungsplan mit dem 64 Meter hohen Turm, die Bürger nicht Ja oder Nein sagen konnten. Nur Direktbetroffene hätten dafür die Legitimation gehabt. Er verlangt daher, dass zuerst im Zonenplan und im Baureglement geregelt werden müsse, wo in Buchs Hochhäuser gebaut werden und wie hoch sie sein dürfen. Über entsprechende Anpassungen könnte dann das Volk direkt entscheiden.

Projekt würde weiter verzögert

Stadtpräsident Daniel Gut hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt gesagt, dass das Projekt weiter verzögert würde, wenn die Einsprachen nach einem Ja zum Teilzonenplan weitergezogen würden. Als erste Rekursinstanz in Sachen Gestaltungsplan ist der Rechtsdienst des kantonalen Baudepartements zuständig. Dieser hat die Rekurse der Einsprecher zu prüfen und darüber zu entscheiden. Dafür werden einerseits die Argumente der Rekurrenten beigezogen, anderseits die Ergebnisse der Vorprüfung des Gestaltungsplans durch die zuständigen kantonalen Stellen. Der Stadtrat machte bereits deutlich, dass alle zuständigen kantonalen Stellen den Gestaltungsplan für genehmigungsfähig erklärt hätten. Die Rekursinstanz entscheide aber unabhängig von diesen Stellen, heisst es beim Rechtsdienst. Bezüglich der von Dommer kritisierten Volks-Mitspracherechte sagt der Stadtrat: Diese seien, da der Kanton keine Hochhauszonen kenne, so weit wie möglich gewährt worden – durch Mitwirkungsrechte in Vernehmlassungen, Workshops und Informationsveranstaltungen.

Letztlich folgt nun noch die Volksabstimmung zum Teilzonenplan – als direkte Mitbestimmung aller Stimmberechtigten.