Mit Dekorationsgeld ging ein 32-Jähriger Oberländer auf Shoppingtour – trotz Vorverurteilung. Erst die 37. «Blüte» ging nicht auf.
Er kann es einfach nicht lassen: Frisch wegen Geldfälschung verurteilt, ging ein 32-jähriger Vorarlberger erneut auf Einkaufstour mit den Spielgeld-Blüten – und endete jäh beim Burgerkauf.
Es ging schon einmal nicht gut: Nach seiner Verurteilung im Februar 2019 wegen Geldfälschung zog es den Verurteilten wieder zum «Movie Money» und dem Trickbetrug. Um auf Nummer sicherzugehen, präparierte der 32-Jährige das Spielgeld, das im Theater, in Filmen oder Theatern verwendet wird, mit Tesa, Tipp-Ex und Korrekturfolie. Sogenanntes «Movie Money» sieht echten Scheinen zum Verwechseln ähnlich, allenfalls eine Aufschrift am Rand warnt vor der Annahme: This ist not legal. Das wurde von dem Angeklagten so geschickt manipuliert, dass eine Pizzeria, eine Bäckeri und die Tankstelle sein Geld annahmen. Insgesamt 36 Scheine brachte der Trickbetrüger so in den Zahlungsverkehr.
Dass hinter der Betrugstour System stand, beweisen zwei Hausdurchsuchungen: Sechs Zwanziger-, 38 Zehn- und vier Mal fünf Euro-Scheine wurden so bearbeitet, dass das Kinegramm «verwechslungstauglich» schimmerte. Das Kinegramm dient auch bei Ausweisen und anderen Dokumenten zum Schutze der Originalität.
405 ausgegebene Falsch-Euro-Scheine später zückte der Geldfälscher schliesslich auch bei einer McDonald's-Filiale einen «falschen
Zwanziger» – und wurde damit erwischt. Nach seiner Verhaftung drohten ihm wegen Geldfälschung bis zu zehn Jahren Haft. Grund für das verhältnismässig harte Strafmass: Ältere, sehbehinderte Menschen oder Barbetriebe, die in schlechten Lichtverhältnissen arbeiten, waren die Leidtragenden. 21 Monate Haft werden ausgesprochen, sieben davon unbedingt.