Erst abgetaucht, dann aufgetaucht: Der Angeklagte ist endlich vor Gericht erschienen

Das Kreisgericht in Mels lässt Milde mit einem jungen Mann walten, der sich monatelang vor der Bewährungshilfe gedrückt hat. Während die Anklage ihn im endlich Knast sehen will, kriegt er jetzt die allerletzte Chance. Auch weil er inzwischen verlässlich arbeitet.

Reinhold Meier
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Der Angeklagte hat seine Ex-Freundin geschlagen und mehrfach genötigt. (Bild: Getty)

Der Angeklagte hat seine Ex-Freundin geschlagen und mehrfach genötigt. (Bild: Getty)

Es durfte als Überraschung gelten, dass der Angeklagte überhaupt an Schranken erschienen ist. Denn weder brieflich noch telefonisch war er zuvor erreichbar, hatte ständig seinen Wohnsitz gewechselt, schien untergetaucht. Dabei ging es immerhin um sechs Monate Haft. Zu denen war er vor zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden, nachdem er seine Partnerin geschlagen und sie mehrfach genötigt hatte. Der Vollzug dieser Haftstrafe wurde zwar aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren. Dafür setzte es Bewährungshilfe und eine Therapie.

Doch bei der Umsetzung haperte es mächtig. Der Bewährungshelfer konnte nur ein Gespräch mit dem heute 25-jährigen Kosovaren führen, weil der ankündigte, aus der Region Werdenberg-Sarganserland wegzuzügeln, zu seinem Bruder nach Bern. Er habe kein Geld für die Anreise nach St. Gallen, beschied er und verschwand prompt von der Bildfläche. So stand bald auch die Anti-Gewalt-Therapie in den Sternen.

Leicht entnervend

Als die Bewährungshilfe anbot, den Fall nach Bern abzugeben, musste ein fehlender Pass als Ausrede herhalten. Er habe kein Geld, einen neuen zu beantragen, meinte er später und ausserdem fehle ein Wohnsitz. Zwar tauchte er einen Monat später noch einmal auf. Das wars dann aber. Es folgten zahllose Einladungen, Telefone, Verwarnungen, schliesslich ein Aufgebot bei der Staatsanwaltschaft.

Vergeblich, umsonst. Stets mussten ständig wechselnde Aufenthaltsorte, fehlendes Geld oder baldige Anstellungen als Gründe herhalten, sich der Therapie und Bewährungshilfe zu entziehen. «Es entsteht der Eindruck, dass er nicht wirklich etwas an seinem Lebensstil ändern will», hielt der Sozialdienst schliesslich leicht entnervt fest.

Nachdem er auch beim Staatsanwalt mehrere Fristen versäumt hatte, schien dessen Geduldsfaden ebenfalls zu reissen. Der Mann habe über ein Jahr Zeit gehabt, sein Leben in den Griff zu bekommen, doch sei der «Versuch» gescheitert. Mit der Therapie habe er nicht einmal begonnen. So bleibe «einzig zu hoffen, dass der Strafvollzug genüge, ihn von weiteren Delikten abzuhalten». Die Anklage wollte ihn denn auch sechs Monate in den Knast schicken. Davon bekam der Mann aber irgendwie Wind, erhob Einspruch und erschien pünktlich am Kreisgericht, obwohl Post und Telefone vorab doch immer ins Leere gegangen waren.

«Ich habe daraus gelernt»

Hier präsentierte er sich überaus geläutert. Vor einem Jahr habe es «Klick» gemacht, meinte er. «Ich wollte nicht mehr im Selbstmitleid versinken». Seitdem habe er einen festen Job als Handwerker, arbeite oft sogar samstags, habe seine Schulden von 60.000 auf aktuell noch 15.000 Franken abgebaut und lebe einträchtig mit seiner neuen Freundin zusammen. Keine Gewalt, kein Ärger, nichts.

«Ich brauche keine Therapie». Der Rest sei Vergangenheit. «Was war, war, es tut mir leid, ich habe daraus gelernt», brachte er die Sache auf den Punkt. Zwar mahnte der Richter, man bekomme durchaus «Vögel», wenn man versuche, ihm einen Brief zu schicken, umso lobenswerter sei sein Erscheinen heute. So mache man doch endlich auch mal Punkte.

«Das Messer am Hals»

In seinem Urteil hat das Gericht denn auch die Weisung zur Therapie und die Bewährungshilfe aufgehoben. Auch die Haftstrafe muss er nicht antreten. Dafür wurde die Probezeit empfindlich verlängert, um 18 Monate von jetzt an. Zur Begründung hiess es, seine Äusserungen seien glaubwürdig und ehrlich gewesen, seine Partnerschaft stabil, eine Wohnung vorhanden und die Arbeitsstelle fest.

«Sie sind auf gutem Weg». Allerdings habe er mit der neuen Probezeit «jetzt das Messer am Hals». Ein Fehler noch und die Bewährung sei perdu. «Mit der Geschichte finden Sie keinen gnädigen Richter mehr», lautete die eindringliche Mahnung, begleitet vom unwillkürlichen, leichten Kopfnicken der Anwesenden.