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Ostschweiz
Stalking ist für Betroffene eine enorme psychische Belastung. Rechtlich können sie kaum dagegen vorgehen. Das soll sich nun ändern.
Das Stalking beginnt, als die Frau den Schlussstrich unter ihre Ehe ziehen will. Zuerst flüchtet sie in die Wohnung einer Freundin. Doch der Ex-Partner findet sie. Er bedroht sie, die Frau fürchtet um ihr Leben – und um das ihrer Freundin. Sie findet eine neue Bleibe. Auch hier geht es nicht lange, bis der Mann sie aufspürt. Er verfolgt ihre Freundinnen, um sie zu finden. Nachdem er sie gefunden hat, lauert er ihr jeden Tag auf. Am Morgen traut sie sich kaum aus dem Haus.
Wenn sie nach der Arbeit zu ihrer Wohnung zurückkehrt, weiss sie nicht, was sie erwartet.
Er schreckt vor nichts zurück. Der Mann demolierte ihre Eingangstüre, dringt in ihre Wohnung ein, schiesst überall Fotos von ihr, beschimpft und bedroht sie. Mehrmals muss sie die Telefonnummer wechseln. Da die beiden offiziell noch verheiratet sind und den gleichen Nachnamen tragen, gelangt er mit seinem Ausweis immer wieder an Informationen über sie.
Bei Stalking-Fällen sind der Justiz und der Polizei im Kanton St.Gallen bislang die Hände gebunden. Wiederholtes Stalking kann zwar schon heute als Nötigung geahndet werden. Der Straftatbestand der Nötigung ist aber erst mit der Wiederholung gegeben. Die bisherige Rechtslage sei deshalb nicht befriedigend, «denn oft wissen Stalkerinnen und Stalker ganz genau, wie sie ihr Stalkingverhalten auszurichten haben, um sich nicht strafbar zu machen», schreibt die Regierung in ihrer Botschaft zu einer geplanten Änderung des kantonalen Polizeigesetzes.
Von einem ausreichenden Schutz der Stalking-Opfer könne deshalb «noch keine Rede sein». Das soll sich nun ändern. In der Septembersession des Kantonsrats wird die vorberatende Kommission gebildet, die über den entsprechenden Nachtrag zum Polizeigesetz berät. Darin soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um effektiver gegen Stalking vorgehen zu können.
(meb) Unter Stalking versteht man das willentliche und wiederholte Belästigen oder Verfolgen einer Person. In der Schweiz gibt es bislang auf Bundesebene keinen Straftatbestand, der Stalking als solches für illegal erklärt. Erst zwei Kantone haben derzeit eine gesetzliche Grundlage gegen Stalking im Polizeigesetz. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden war der erste Kanton, der eine rechtliche Grundlage schuf. Seit dem 15. März 2010 können Polizisten dort ein Rückkehr-, Annäherungs- und Kontaktverbot aussprechen. Hanspeter Saxer, Stellvertretender Chef der Regional- und Verkehrspolizei Kanton Appenzell Ausserrhoden, sagt: «Es gibt nicht viele Fälle pro Jahr, in denen die Polizisten vom Gesetz Gebrauch machen müssen. Jedoch ist es in diesen Fällen für die Betroffenen extrem wichtig, dass die Polizei agieren kann.» Auch der Kanton Uri hat 2014 einen Artikel zu Stalking in sein Polizeigesetz aufgenommen.
Durch den Nachtrag zum Polizeigesetz im Kanton St. Gallen könnten künftig Wegweisungen und Rückkehrverbote in Fällen von Stalking von den Polizisten ausgesprochen werden. Diese Verbote sind ausschliesslich für den Wohnort der betroffenen Personen gültig. Zusätzlich sollen auch Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbote von den Beamten verordnet werden können. Der Stalker dürfte also auf keinem Weg Kontakt zum Opfer aufnehmen. Das Rayonverbot ist auf die Lebenssituation des Opfers zugeschnitten und bedeutet etwa, dass sich der Stalker von dessen Arbeitsweg oder dessen ganzem Wohnquartier fernhalten muss. Diese Sofortmassnahmen wären für 14 Tage gültig und könnten bis auf 30 Tage ausgeweitet werden.
Wie enorm belastend Stalking ist und wie hilflos sich ein Opfer in einer solchen Situation fühlt, wird im Gespräch mit der betroffenen Frau aus dem Kanton St.Gallen schnell klar. Während sie erzählt, fliessen die Tränen. Zu präsent sind die Erlebnisse noch, zu nah ist die Angst. Dennoch spricht sie selbstbewusst, mit klarer und fester Stimme. «Ich habe solche Dinge vorher nur in Filmen gesehen. Nie hätte ich gedacht, dass mir so etwas passieren kann», sagt sie. Die Monate des Stalkings seien die Hölle für sie gewesen, die psychische Belastung unerträglich.
«Nachts konnte ich über Monate kaum schlafen. Ich ging ins Bett und konnte kein Auge zu tun.»
Der Mann stellte ihr am Arbeitsplatz, bei Arbeitsanlässen und in der Freizeit nach. Regelmässig musste sie die Polizei rufen. «Ich dachte, ich nerve die Polizisten bestimmt mit der Zeit», sagt sie. Doch von der Opferhilfe sei sie immer wieder ermutigt worden, sich bei den Beamten zu melden. Denn: «Wenn die Polizisten auftauchten, verschwand er.» Aber nachhaltig gegen den Ex-Partner vorgehen konnten auch sie nicht.
Der Mann fand neue Wege, um sie zu terrorisieren. «Er verschickte Fotos von mir an Bekannte und verbreitete Lügen über mich.» Dass er ihr Umfeld bedrohte und belästigte, sei für sie zusätzlich unerträglich gewesen. «Er wollte meinen Tod. Er wollte mich durch sein Stalking und seine Drohungen in den Suizid treiben. Dies hat er mir auch immer wieder direkt gesagt», sagt die Frau. Mit der Zeit sei dies so kräftezehrend gewesen, dass sie an ihre Grenzen stiess. Sie wisse nicht, ob sie ohne die psychische Unterstützung der Opferhilfe heute noch hier wäre.
Brigitte Huber, Geschäftsleiterin der Opferhilfe der Kantone St. Gallen und beider Appenzell, sagt: «Wichtig in solchen Fällen ist, dass dem Stalker oder der Stalkerin schnell und konsequent Grenzen gesetzt werden.» Im Kanton Appenzell Ausserrhoden habe die Polizei bereits heute die Möglichkeit, ein sofortiges Annäherungs- und Kontaktverbot auszusprechen. «Dies kann abschreckend auf die Stalker und Stalkerinnen wirken», sagt Huber. Im Kanton St. Gallen sei dies leider im Moment nicht möglich.
Die Polizisten konnten der betroffenen Frau nicht weiterhelfen. Sie war gezwungen, über Monate selber Beweise für die Drohungen und Nötigungen zu sammeln. Beim Prozess vor Zivilgericht wurde dann ein Annäherungsverbot auf 50 Meter ausgesprochen. Das Verbot hielt den Mann jedoch nicht davon ab, der Frau aus genau 50 Metern Entfernung aufzulauern. So konnte auch die aufgebotene Polizei nichts dagegen tun.
Es kam zur Scheidung, das Annäherungsverbot wurde aufgehoben. Ein harter Schlag für die Frau. «Ich hatte solche Angst», sagt sie. Und prompt ging es von vorne los, die Polizei musste wieder regelmässig zur Wohnung der Frau ausrücken. Wegen Sachbeschädigungen und Drohungen kassiert der Mann auch Bussen. Dann, nach Monaten, hört das Stalking von einem Tag auf den anderen auf. Warum, weiss die Frau nicht. «Vielleicht wegen finanzieller Probleme, vielleicht hat er eine neue Partnerin. Ich weiss es nicht.» Deshalb bleibt auch die Angst, er könnte eines Tages plötzlich wieder auftauchen. «Ich versuche meine Angst vor anderen Leuten zu verstecken. Es fällt mir sowieso nach dem Erlebten schwer, Vertrauen in andere Menschen zu gewinnen», sagt sie. Sie wolle einfach ein ganz normales Leben führen. Ihr grösster Wunsch für die Zukunft? «Ich möchte meinem Ex-Mann in meinem Leben nie wieder begegnen.»