Kommentar
Ein richtiger, wenngleich kleiner Schritt

Dass die Standeskommission die Justizaufsicht neu regelt und die Unterstützung einer Fachkommission fordert, ist nichts als konsequent. Nach dem Verjährungsfall, der in der Entlassung des Staatsanwalts gipfelte, tut eine Neuregulierung not. Bei der Reform geht die Innerrhoder Regierung aber nicht über das Minimum hinaus.

Roman Hertler
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Roman Hertler, Redaktor Ressort Ostschweiz.

Roman Hertler, Redaktor Ressort Ostschweiz.

Die Standeskommission will die Justizaufsicht neu regeln, der Grosse Rat folgt ihr grossmehrheitlich. Das ist nichts als konsequent. Dass die Verantwortlichkeiten im Fall des Unfalltods eines Lehrlings von 2010 nicht abschliessend geklärt wurden, liess den Innerrhoder Rechtsstaat in schlechtem Licht dastehen. Der direkten Aufsichtsbehörde, der Standeskommission, war es auch aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, Verfahrensakten einzusehen und zu beurteilen, wie nachlässig der Staatsanwalt den Fall bearbeitete. Dieser Missstand wird jetzt richtigerweise behoben. Die Standeskommission erhält Akteneinsicht, mischt sich weiterhin aber nicht materiell in Einzelfälle ein. Zudem holt sich die Standeskommission Hilfe einer externen Fachkommission, die mit Strafrechtsexperten besetzt werden soll. Auch dies ist konsequent, da auch künftig nicht nur Juristen mit Strafprozesserfahrung in der Standeskommission einsitzen werden.

Die Vorschläge für einen unabhängigen Justizrat, wie ihn die Westschweiz und viele Nachbarländer kennen, wurden von vornherein abgelehnt. Das Argument von Grossrat Romeo Premerlani, man könnte etwa über ein Konkordat mit Nachbarkantonen nachdenken, verhallte ungehört. Dabei hätte die unabhängige Beaufsichtigung der Justizbehörden aus der Aussenperspektive auch eine Chance sein können – gerade im kleinen Appenzell Innerrhoden. Die geplante Neuregelung der Justizaufsicht ist zwar pragmatisch und insgesamt vernünftig, mehr aber nicht – letztlich ein Minireförmchen.