«Dreckslügner»: Bundesgericht verschärft Strafe für Thurgauer SD-Sekretär

Der Gang ans Bundesgericht hat sich für Willy Schmidhauser, den langjährigen Thurgauer Sekretär der Schweizer Demokraten (SD), nicht gelohnt: Die Lausanner Richter haben die Geldstrafe wegen mehrfacher Rassendiskriminierung bestätigt. Der Beschuldigte erhält zusätzlich aber noch eine Busse von 500 Franken aufgebrummt, weil er einen Bundesrichter als «Dreckslügner» beschimpfte.

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SD-Politiker Willy Schmidhauser. (Bild: Nana do Carmo)

SD-Politiker Willy Schmidhauser. (Bild: Nana do Carmo)

(sda) SD-Sekretär Wilhelm Schmidhauser hatte im Internet mehrfach Muslime verunglimpft. Strafbar machte er sich mit zwei Artikeln, die er im Sommer 2011 auf der Website der Thurgauer SD veröffentlichte.

Im einen schrieb er: «Nicht alle Muslime sind Vergewaltiger, aber die meisten Vergewaltiger sind Muslime.» Im anderen fragte er «Warum scheissen Muslime auf die Altäre und urinieren in die Taufbecken?» und warf die Frage auf, weshalb «muslimische Drittklässler Kindergartenmädchen vergewaltigen». Schmidhauser argumentierte mit der Meinungsfreiheit und forderte einen Freispruch.

«Linksgrüner» Bundesrichter

Für das Bundesgericht war die Sache aber klar: Damit machte sich der 74-jährige der Rassendiskriminierung schuldig. Es bestätigte deshalb den Schuldspruch des Zürcher Obergerichtes, das den Rechtsextremen im März 2018 zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 70 Franken verurteilte, bei einer Probezeit von drei Jahren.

Für Schmidhauser wird es aber noch teurer: Er hatte einen Abteilungsleiter des Bundesgerichtes während des Verfahrens als «Linksgrünen» und «unmöglichen Dreckslügner» beschimpft und dessen Ausstand verlangt.

Das Bundesgericht ging nicht auf diese Forderung ein. Stattdessen brummte es dem Thurgauer zusätzlich eine Busse von 500 Franken auf, weil er den «gebotenen Anstand krass verletzt» habe. Weil er verloren hat, muss Schmidhauser auch noch die Gerichtsgebühren von 3000 Franken zahlen.