ST.GALLEN. Seit dem Kollaps von Hans-Rudolf Merz ist bekannt: Der Herisauer Bundesrat ist nur allgemein versichert. Jetzt wird darüber gerätselt, wie viel von den Spitalkosten Merz selber zahlen muss.
Auch für Bundesräte gilt: Wer allgemein krankenversichert ist, kann nur bedingt wählen, in welches Spital er eingeliefert werden will. Wer einen Herz-Kreislauf-Kollaps wie Bundesrat Hans-Rudolf Merz erleidet, wird in der Regel ins nächstgelegenen Spital mit entsprechenden medizinischen Einrichtungen eingeliefert. Aus Ostschweizer Sicht liegt dieses in Zürich. Entscheidet sich ein Patient für ein anderes Spital, muss er die Mehrkosten aus dem eigenen Sack bezahlen. Merz wurde nach seinem Herz-Kreislauf-Kollaps im vergangenen September zuerst ins Spital Herisau, dann ins Kantonsspital St.Gallen gebracht und noch am selben Tag ins Berner Inselspital geflogen – eine Klinik, die nicht auf der Ausserrhoder Spitalliste steht. Ein Entscheid, der jetzt erneut für Diskussionen sorgt.
Abschlägiger Bescheid
Bereits im vergangenen November wurde bekannt, dass der Herisauer Bundesrat nur allgemein versichert ist. Am Sonntag meldete die «Zentralschweiz am Sonntag», dass sich Merz um eine Kostengutsprache für eine ausserkantonale Behandlung bemüht habe – und vom Ausserrhoder Kantonsarzt einen abschlägigen Bescheid erhielt. Laut CSS-Sprecherin Sandra Winterberg wird eine Kostengutsprache nur bewilligt, wenn dem Patienten die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Das bestätigt auch Swica-Sprecherin Jasmin Lioliou: «Wenn der Versicherte ein Spital wählt, das nicht auf der Spitalliste des jeweiligen Wohnkantons aufgeführt ist, vergüten wir diejenigen Kosten, welche bei einem Aufenthalt in einem Spital seines Wahlrechts entstehen würden.»
Kein Vergleich möglich
Fehlte Merz die entsprechende Zusatzversicherung? Sicher ist: Wenn der Bundesrat keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, muss er die Differenz zwischen Bern und Zürich selber bezahlen. Wie hoch dieser Betrag ist, lasse sich kaum errechnen, sagt Winterberg. «Diese Spitäler rechnen nach vollkommen verschiedenen Modellen ab, ein Vergleich ist praktisch unmöglich.» Laut der CSS-Sprecherin dürfte es sich um einen Betrag im tiefen fünfstelligen Bereich handeln.
«Nichts empfohlen»
Konsterniert zeigte man sich im Kantonsspital St.Gallen über die Aussage der «Zentralschweiz am Sonntag», die Familie Merz habe sich für das Inselspital entschieden, obwohl die St.Galler Ärzte Zürich empfohlen hätten. «Wir haben gar nichts empfohlen», sagt Medienbeauftragte Angelika Heuberger. «Medizinisch gesehen spielte es auch keine Rolle, ob Merz nach Zürich oder Bern geflogen wird. Sein Zustand war stabil.»