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Ostschweiz
Der Kanton St.Gallen passt das Geldspielgesetz an die Regelungen des Bundes an. Bei den Geschicklichkeitsautomaten sind sich Regierung und vorberatende Kommission nicht einig.
Montagmorgen, 11 Uhr, im Wettbüro Cashpoint in Dornbirn. Ein paar Männer sitzen vor Bildschirmen, einige haben Papier und Kugelschreiber vor sich. Auf den Bildschirmen läuft Fussball. Es ist Wettzeit im Ländle. Die Österreicher sind ein Volk von Zockern, Wetten gehören in der Alpenrepublik zur Sportkultur. Es gibt sogar ein eigenes Gesetz dafür, die neuste Ausgabe stammt vom September. Kein Dorf, indem es früher kein Spiel- oder Wettbüro gab, 2010 waren immer noch 273 in Vorarlberg bewilligt. Obwohl bei Suchtexperten heftig umstritten, sind Sportwetten anders als in der Schweiz nicht als Glücksspiel eingestuft, also legal.
Wer im Cashpoint spielen will, muss 18 Jahre alt sein. Die Tageswetten gibt es auf einem Blatt Papier beim Eingang. Ab 1000 Euro Wetteinsatz wird ein Ausweis verlangt. So hohe Beträge werden selten gewettet. Meistens geht es um 50 Euro, an diesem Abend zum Beispiel in der England Championship um das Spiel Queens Park Rangers gegen Brentford FC. Um 20.45 Uhr wird angepfiffen. Für eine Sieg der Rangers mit zwei Toren Unterschied gäbe es 108 Euro, also einen Gewinn von 58 Euro. Doch es kommt anders: Das Spiel endet 1:3 für Brentford – und weg sind die 50 Euro.
Online-Geldspiele und Sportwetten boomen. Sie haben für Experten das höchste Gefährdungs- und Abhängigkeitspotenzial. In der Schweiz zeigen 192'000 Personen ein risikoreiches Spielverhalten. Ein kleiner Teil davon gilt als spielsüchtig.
Wie die neue Studie «E-Games Schweiz» zum Online-Glücksspiel zeigt, spielt knapp jeder Fünfte Sportwetten, gefolgt von Casinospielen, dem Pokern, Finanz- und E-Sport-Wetten. Bei Sportwetten und Casinospielen ist das Risikoverhalten besonders gross. Ausländischen Anbietern ist es verboten, in der Schweiz Online-Wetten anzubieten. Das Monopol liegt bei Swisslos und der Loterie Romande. Das merkt ein Schweizer schnell, der in Vorarlberg spielen will: Wer die Cashpoint-Filiale in Dornbirn im Internet sucht, erhält die gelbe Karte, auch wenn er offline spielen möchte: «Die von Ihnen aufgerufene Internetseite enthält Geldspielangebote, die in der Schweiz nicht bewilligt sind», steht da klar und deutlich.
Der Kanton kann nichts dagegen tun, wenn St.Gallerinnen und St.Galler im Ländle spielen. Sein Spielraum ist bescheiden. Im neuen Geldspielgesetz geht es lediglich um die Ausführungsbestimmungen zum neuen Bundesgesetz über Geldspiele, das seit Anfang Jahr in Kraft ist. Die wichtigste Sportwette im Kanton St.Gallen ist diejenige auf das Säulirennen der Olma, bei der in den letzten Jahren jeweils ein Wettumsatz von rund 100'000 Franken erzielt wurde.
Diese lokale Sportwette, angeboten und durchgeführt nur am Ort des Sportereignisses, ist und bleibt Sache des Kantons. Die Säulirennen-Wette soll es weiterhin geben, ebenso wie diejenigen auf Schweine- oder Kuhrennen an Dorfchilbis. Künftig sollen die Vereine auch keine Bewilligungen mehr für Tombolas und Lottoveranstaltungen bis zu einer Gewinnsumme von 50'000 Franken brauchen – im Jahr 2016 waren immerhin noch 389 Bewilligungen dafür ausgestellt worden.
In der vorberatenden Kommission mehrheitlich umstritten ist aber die Aufhebung des Verbots der Geschicklichkeitsautomaten, das seit Jahren gilt. «Dabei handelt es sich quasi um eine St.Galler Spezialität», sagt Kommissionspräsident Michael Götte. Die Automaten sind in elf Kantonen in Spiellokalen und Gastwirtschaften zugelassen, drei weitere Kantone lassen sie in Casinos zu. Bisher haben lediglich die Kantone Zürich, Solothurn und beide Basel gleich wie der Kanton St.Gallen diese Geschicklichkeits-Geldspielautomaten vollständig verboten.
«Wir sind überrascht, dass die Regierung am Verbot festhalten will.»
Die Kommission argumentiert, dass sich die suchtgefährdenden Glücksspiele ins Internet verschoben hätten. «Auch wenn wir ein Verbot beschliessen – im Internet wird sowieso gespielt, unkontrolliert und irgendwo», sagt Götte. Die Suchtthematik habe die Kommission nicht überzeugt, obwohl die Regierung bei den Geschicklichkeitsautomaten von einem vergleichbaren Suchtpotenzial wie bei Glücksspielautomaten ausgehe.
Der St.Galler Kantonsrat berät in erster Lesung in der Novembersession über das Automatenverbot. Die zweite Lesung ist für die Februarsession 2020 vorgesehen.
Lottoabende/Tombola: Bis zu einer Verlosungssumme von 50'000 Franken brauchen die Veranstalter keine Bewilligung mehr; Der Gesamtwert der Gewinne muss mindestens 50 Prozent der Verlosungssumme betragen; Die Verlosungssumme bei einer Lottoveranstaltung darf höchstens 15'000 Franken betragen; die Trefferquote bei einer Lotterie oder Tombola muss mindestens 10 Prozent der Lose ausmachen.
Die Regierung will bis zu vier kommerzielle Lottoveranstaltungen am gleichen Ort erlauben, die vorberatende Kommission bis zu zehn.
Lokale Sportwetten: Der Wetteinsatz darf 20 Franken nicht übersteigen; der Gesamtwert der Gewinne muss mindestens 70 Prozent der Wetteinsätze betragen.
Neu gibt es Altersgrenzen für die Teilnahme an Geldspielen geregelt: Minderjährige sind zu bewilligungspflichtigen Kleinspielen nicht zugelassen (in der Bewilligung kann aber die Altersgrenze herabgesetzt oder aufgehoben werden); bei kleinen Pokerturnieren gilt die Altersgrenze 16.