Diese Massnahmen setzt die HSG um

Marcel Elsener
Drucken
  • Die Nebenbeschäftigungen der Professorinnen und Professoren sind seit Anfang August in einem zentralen Online-Register auf der HSG-Webseite aufgeschaltet.
  • Die Meldestelle für Missstände hat Anfang Woche ihre Tätigkeit aufgenommen. Mitarbeitende der HSG können per Mail oder Brief Vorstösse melden oder über ein elektronisches Meldesystem anonym einreichen.
  • Dozierende mit einer 100-Prozent-Anstellung können wie bisher nicht mehr als einen Tag pro Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen – entgeltlich oder unentgeltlich spielt dabei keine Rolle.
  • Neu setzt der Universitätsrat eine Kommission für Nebenbeschäftigungen ein. Diese besteht aus einem Mitglied des Rektorats, des Senats, des Mittelbaus und einem externen Mitglied.
  • Nebenbeschäftigungen von Bedeutung (ab einem halben Tag pro Woche), Organfunktionen und Tätigkeiten mit grosser Öffentlichkeitswirksamkeit sind von der Kommission zu bewilligen.
  • Die Übernahme von Präsidien von Verwaltungsräten und vergleichbaren Gremien sowie Organfunktionen von Rektoratsmitgliedern sind auf Antrag der Kommission vor der Wahl vom Universitätsrat zu bewilligen.
  • Neu gilt eine jährliche Berichtspflicht an die Kommission; bisher musste alle drei Jahre an den Rektor Bericht erstattet werden. Die Kommission nimmt die jährlichen Berichte entgegen und überprüft die einzelnen Nebenbeschäftigungen.
  • Nebenbeschäftigungen können untersagt und dabei auch früher ausgesprochene Bewilligungen widerrufen werden.