Die Nebenbeschäftigungen der Professorinnen und Professoren sind seit Anfang August in einem zentralen Online-Register auf der HSG-Webseite aufgeschaltet.
Die Meldestelle für Missstände hat Anfang Woche ihre Tätigkeit aufgenommen. Mitarbeitende der HSG können per Mail oder Brief Vorstösse melden oder über ein elektronisches Meldesystem anonym einreichen.
Dozierende mit einer 100-Prozent-Anstellung können wie bisher nicht mehr als einen Tag pro Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen – entgeltlich oder unentgeltlich spielt dabei keine Rolle.
Neu setzt der Universitätsrat eine Kommission für Nebenbeschäftigungen ein. Diese besteht aus einem Mitglied des Rektorats, des Senats, des Mittelbaus und einem externen Mitglied.
Nebenbeschäftigungen von Bedeutung (ab einem halben Tag pro Woche), Organfunktionen und Tätigkeiten mit grosser Öffentlichkeitswirksamkeit sind von der Kommission zu bewilligen.
Die Übernahme von Präsidien von Verwaltungsräten und vergleichbaren Gremien sowie Organfunktionen von Rektoratsmitgliedern sind auf Antrag der Kommission vor der Wahl vom Universitätsrat zu bewilligen.
Neu gilt eine jährliche Berichtspflicht an die Kommission; bisher musste alle drei Jahre an den Rektor Bericht erstattet werden. Die Kommission nimmt die jährlichen Berichte entgegen und überprüft die einzelnen Nebenbeschäftigungen.
Nebenbeschäftigungen können untersagt und dabei auch früher ausgesprochene Bewilligungen widerrufen werden.