Das revidierte Stipendiengesetz im Kanton St.Gallen hat die Zahl der Studienzuschüsse kaum beeinflusst. St.Gallen bleibt im nationalen Vergleich im untersten Viertel. Allerdings gibt es deutlich mehr Studierende, welche die Maximalsumme erhalten.
Seit August 2015 hat der Kanton St.Gallen ein revidiertes Stipendiengesetz. Zwei Jahre zuvor hatte er sich dem interkantonalen Stipendienkonkordat angeschlossen. Dessen Ziel: einheitliche Grundsätze über die Vergabekriterien, die Berechnung des Anspruchs und verbindliche Mindestbeiträge. Laut Bundesamt für Statistik ist die Streuung breit geblieben: Im Schweizer Durchschnitt beziehen 0,54 Prozent der Bevölkerung Stipendien – über alle Bildungsstufen gezählt. Nur sind es im Wallis und Graubünden mehr als ein Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner, während St. Gallen mit 0,33 Prozent im untersten Viertel liegt. Auch der ausbezahlte Durchschnittsbeitrag variiert weiterhin stark. Er liegt je nach Kanton zwischen 4900 (VS) und 9700 Franken (VD). In St.Gallen sind es 6212 Franken.
Auch hier liegt St.Gallen unter dem Durchschnitt. Nur im Kanton Zug werden weniger Stipendien in ähnlicher Höhe vergeben. In den Kantonen Bern und Zürich bekommt zwar ein kleinerer Anteil der Bevölkerung Ausbildungsunterstützung, dafür liegt der Durchschnittsbeitrag ein paar tausend Franken höher.
Ist St.Gallen geizig? Nein, sagt Bernhard Thöny, der beim Bildungsdepartement für Stipendien zuständig ist: «Diese Zahlen muss man immer in Relation zu Bildungsausgaben setzen.» Wer nahe bei seiner Uni oder Schule wohnt, hat weder Reise- noch Wohnkosten. St. Gallen habe deshalb eine ähnliche Stipendienquote wie andere städtische Kantone, die ebenfalls ein breites Angebot an Ausbildungsstätten führen. Oder eine ähnliche Quote wie jene Kantone, in denen die umliegenden Hochschulen schnell erreichbar sind.
Für Thöny ist es klar, dass Bergkantone höhere Stipendienausgaben hätten: «Im Gegensatz dazu müssen die Studierenden im Wallis und Graubünden nicht nur viel öfters ausserkantonale Schulen besuchen, sie müssen auch weiter reisen», sagt er. Die Stipendienbeiträge werden auch auf dieser Basis berechnet: Neben Studiengebühren und Schulmaterial zählen auch Reisespesen und ein Grundbetrag für einen eigenen Haushalt.
Der Bevölkerungsanteil, der in St.Gallen Stipendien bezieht, hat sich seit dem Beitritt zum Stipendienkonkordat kaum entwickelt: Vor vier Jahren waren es 0,36 Prozent, also 0,03 Punkte mehr als heute. Unverändert auch die Zahl der eingereichten Gesuche: Sie lagen in den letzten Jahren immer zwischen 3200 und 3400. Etwa die Hälfte davon ist erfolgreich: 2017 wurden über alle Bildungsstufen verteilt 1676 Stipendien bewilligt. Verändert hat sich hingegen der ausbezahlte Betrag: 2014 lag er noch bei 11,8 Millionen Franken, 2017 bei 10,4 Millionen. Dazwischen sank er 2016 auf 9,8 Millionen Franken. «Gewisse Schwankungen sind im Stipendienwesen normal», erklärt Bernhard Thöny, und sie hätten zuweilen nichts mit der Grosszügigkeit des Kantons zu tun: «Der Stand der Bearbeitung bei uns hat einen grossen Einfluss darauf. Meist erhalten wir alle Gesuche gleichzeitig – wenn jemand in der Sachbearbeitung länger ausfällt, kann es zu einer Verschiebung der Auszahlung kommen. Und damit auch in der Statistik.» Dies sei 2016 passiert, daher sei der Betrag auch tiefer als in den Jahren zuvor und danach. Oft seien auch die Dossiers nicht vollständig, die Sachbearbeitenden müssten auf Ergänzungen warten, was alles nochmals verzögere. Dies sei keine Seltenheit, meint Thöny, aber trotzdem nicht immer ein Hinweis darauf, dass die Studierenden die Anforderungen nicht richtig lesen würden, oder dass sie unpünktlich seien: «Zur Berechnung des Stipendienanspruchs braucht es nicht nur Belege über das eigene Einkommen und Vermögen, sondern auch über jenes der Eltern», sagt Thöny.
Ob das Dossier komplett ist, hängt also auch davon ab, ob das Steueramt schon alles bearbeitet hat. «Und von der Familiensituation», ergänzt Thöny, wenn den Gesuchstellerinnen die notwendigen Unterlagen einfach nicht ausgehändigt werden beispielsweise. «Das Gesetz gibt uns allerdings die Kompetenz, beim Steueramt die Unterlagen direkt einzufordern, falls sie von den Antragstellenden nicht selbst beschafft werden können.»
Mit dem Beitritt zum Konkordat musste St.Gallen die Maximalsumme von 13'000 Franken auf 16'000 erhöhen – die Zahl der Anspruchsberechtigtem in der erweiterten Bandbreite ist seither rasant gestiegen: 2017 waren es 26 Personen, 2015 erst 2. Eine Zunahme, gibt Thöny zu, aber eine auf tiefem Niveau. Die maximale Summe gibt es nur für eine Tertiärausbildung, 686 Stipendiatinnen und Stipendiaten sind es insgesamt. Er erklärt, wer diese hohen Stipendien erhält: «Personen, die meistens über kein eigenes Einkommen verfügen, aus einem Elternhaus mit sehr tiefem Einkommen und Vermögen, die an auswärtigen Hochschulen studieren.» Die Höhe der übernommenen Schulgebühren ist übrigens begrenzt: Maximal 6500 Franken im Jahr können angerechnet werden (öffentliche Hochschulen verlangen zwischen 1400 und 3000 Franken im Jahr). «Es werden auch nur Ausbildungen, die an anerkannten Stätten absolviert werden, mit einem staatlich anerkannten Abschluss gefördert.»
Als Sparmassnahme haben diverse Kantone in den letzten Jahren die Beiträge an Stipendien gekürzt oder durch Studiendarlehen ersetzt, die – im Unterschied zu Stipendien – zurückbezahlt werden müssen. Nicht St. Gallen. Zwar werden auch hier Darlehen vergeben, die während der Ausbildung zinslos sind. Laut Bernhard Thöny sind sie aber nicht für Erstausbildungen gedacht, sondern für Zweitstudien oder Weiterbildungen.
Zum Abschluss noch der wohl interessanteste Artikel im St. Galler Stipendiengesetz. Unter 7b heisst es: «Stipendien und Studiendarlehen werden nur begabten und charakterlich geeigneten Bewerbern gewährt.» Das überprüft Bernhard Thöny nicht selber: «Der Gesetzestext stammt aus den 1960er-Jahren und bildet den damaligen Zeitgeist ab. In der Praxis gehen wir davon aus, dass das Bildungssystem jemanden für begabt und geeignet hält, falls sie oder er zur entsprechenden Ausbildung zugelassen worden sind.»
Die Frist für Gesuche läuft bis 15. November. Seit ein paar Wochen geht das auch online unter www.stipendien.sg.ch.