Die Frage nach dem richtigen Gesetz

Der Regierungsrat soll künftig weniger Finanzkompetenz über den Lotteriefonds haben als bisher. Streitpunkt ist, wo diese Kompetenz geregelt werden soll: Die Regierung meint im Lotteriegesetz, die vorberatende Kommission im Finanzhaushaltsgesetz.

Michèle Vaterlaus
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Mit Geldern aus dem Lotteriefonds werden Projekte wie die Operette Sirnach unterstützt. (Bild: Urs Bucher)

Mit Geldern aus dem Lotteriefonds werden Projekte wie die Operette Sirnach unterstützt. (Bild: Urs Bucher)

FRAUENFELD. Der Regierungsrat gibt sich im neuen Lotteriegesetz weniger Finanzkompetenz, als er ursprünglich wollte. Nun hat die Kommission die Gesetzesänderung beraten und empfiehlt dem Grossen Rat, gar nicht auf die Vorlage einzutreten. Grund: Es sei sinnvoller, die Finanzkompetenz des Regierungsrates im Finanzhaushaltsgesetz neu zu regeln statt im Lotteriegesetz.

Zwei Anträge

Regierungsrätin Monika Knill hält das für keine gute Idee, wie im gestern veröffentlichten Kommissionsbericht steht. In ihrem Referat vor der Kommission legte sie dar, dass die Finanzkompetenzen des Regierungsrates in der Verfassung geregelt seien und nicht im Finanzhaushaltsgesetz. Der Regierungsrat sehe aber auch keinen Grund, die verfassungsmässigen Kompetenzen zu ändern. Er sei ja mit dem Budget dem Grossen Rat verpflichtet. Bezogen auf den Lotteriefonds sagte sie, dass es in diesem Fall eine Sonderregelung brauche, weil es sich nicht um Steuergelder oder allgemeine Staatsmittel handle.

In der Botschaft zum neuen Lotteriegesetz hatte der Regierungsrat vorgesehen, die Grenze für einmalige Beiträge aus dem Lotteriefonds bei drei Millionen Franken und bei wiederkehrenden Beiträgen bei einer Million Franken anzusetzen. Werden die Summen überschritten, dann liegt die Kompetenz beim Grossen Rat. In der Kommission wurden nun zwei Anträge eingereicht: Der eine verlangte, die Kompetenz des Regierungsrates bei einmaligen Beiträgen auf eine Million Franken zu beschränken, bei wiederkehrenden auf 200 000 Franken. Ein zweiter Antrag, der die Grenze bei einmaligen Beiträgen bei zwei Millionen, bei wiederkehrenden Beiträgen bei einer Million Franken festlegen wollte, wurde zurückgezogen. Tendierte die Kommission in der ersten Lesung noch dazu, auf den ersten Antrag einzutreten, stimmte sie in der zweiten Lesung dem Vorschlag des Regierungsrates zu.

Die vorberatende Kommission hält in ihrem Bericht zudem Fest, dass auch das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG) den neuen Bestimmungen im Lotteriegesetz angepasst werden müsste. Ein Antrag dazu wurde aber nicht vorgebracht. Betroffen ist gemäss Kommissionsbericht eine jährliche Einlage von zwei Millionen Franken aus dem Lotteriefonds in den Fonds des Natur- und Heimatschutzgesetzes zur Denkmalpflege.

Knappes Ergebnis

Schliesslich stimmte die Kommission ab. Mit einem knappen Ergebnis empfiehlt sie dem Grossen Rat, nicht auf das Geschäft einzutreten. Sechs Mitglieder waren dafür, sieben dagegen, bei einer Enthaltung. Falls der Grosse Rat doch eintreten will, dann empfiehlt die Kommission, dem Vorschlag der Regierung zuzustimmen.