Übrigens...
Unser Bundesgericht ist immer mal wieder für eine Überraschung gut. Jene zum Jahresende gehört diesmal der Ostschweiz. Ganz speziell den Ostschweizer Justizdirektoren. Sie hatten sich im Herbst erfrecht, öffentlich für ein Ja zum Nachrichtendienstgesetz zu werben. Dasselbe tat die Zürcher Regierung. Doch wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht dasselbe.
Die Zürcher haben den Flughafen, den wichtigsten Bahnhof im Land und unter dem Jahr ab und zu Grossereignisse mit viel Volk. Sie sind demnach besonders terrorgefährdet. Darum ist ihnen ein solcher Werbespot erlaubt. Die Ostschweiz hingegen, wo man kaum weiss, wie sich «Anschlag» schreibt, hat vor eidgenössischen Urnengängen das Maul zu halten. Meinen wenigstens die Bundesrichter.
Ihre neue Interpretation des Föderalismus wird Folgen haben. Insbesondere für die unwichtigen Kantone. Der Tag ist nicht fern, da wird Appenzell Ausserrhoden zu Vernehmlassungen des Bundes nicht mehr eingeladen. Und die Innerrhoder werden über eidgenössische Vorlagen gar nicht mehr abstimmen dürfen. (S.L.)