Der letzte Ausraster war zu viel

Eine zwölf Jahre dauernde Beziehung endet vor dem Bezirksgericht Münchwilen. Dem Mann wird mehrfache Vergewaltigung vorgeworfen. Beweise dafür gibt es nicht.

Olaf Kühne
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MÜNCHWILEN. Zwölf Jahre dauerte ihre Beziehung. Sie endete in einem Debakel. Dass es jemals die grosse Romanze war, diesen Eindruck erwecken diese Woche am Bezirksgericht Münchwilen weder der Beschuldigte noch das mutmassliche Opfer. Vergewaltigung, lautet die Anklage.

Vor zwei Jahren soll sich die Tat zugetragen haben – eine Woche nachdem die heute 43jährige Frau ihrem acht Jahre jüngeren Freund den Laufpass gegeben hatte. Er kam an diesem Nachmittag von der Arbeit in die noch gemeinsame Wohnung. Zwischen den beiden kam es zu einem heftigen Streit; bei weitem nicht der erste.

Ein letztes Mal Sex angeboten

Die Frau packte für sich und ihren Sohn – aus einer früheren Beziehung – das Nötigste ein, wollte bei einer Freundin übernachten. Er hielt sie zurück, bot an, seinerseits auswärts zu schlafen, setzte sich in ihr Auto und fuhr weg. Kurz darauf bemerkte die Frau, dass ihr Handy noch im Auto liegen müsse. Sie rief ihn an, bat ihn, ihr das Telefon zu bringen. Kurz darauf fuhr der Mann vor dem Haus vor.

Bis dahin widersprechen sich die beiden vor Gericht nicht. Den weiteren Hergang schildert der Angeklagte dahingehend, dass sie ins Auto gestiegen sei, man habe geredet, und er habe sie gefragt, ob sie noch ein letztes Mal Sex mit ihm wolle. Sie habe eingewilligt, gar einen Quickie im Auto vorgeschlagen.

Im Zweifel für den Angeklagten

Schliesslich sei es in der Tiefgarage auf der Motorhaube des Autos zum Geschlechtsverkehr gekommen. Einvernehmlich, wie der Beschuldigte vor Gericht wiederholt beteuert. Die Frau hingegen sagt aus, ihr Ex habe sie genötigt, ins Auto zu steigen, andernfalls er ihr das Handy nicht zurückgebe. Darauf sei er in die Tiefgarage gefahren, habe sie aus dem Auto gezerrt und sie trotz ihres Widerstandes auf der Motorhaube vergewaltigt. Beweise können keine der beiden Seiten vorlegen. Der Staatsanwalt führt die Glaubwürdigkeit der Version des mutmasslichen Opfers ins Feld, während der Verteidiger sich auf den Rechtsgrundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» beruft. Zudem gibt er zu bedenken, dass der Mann und die Frau am Folgetag gar zusammen gegessen und gemeinsam eine neue Wohnung für ihn besichtigt hätten.

Die Frau hätte einfach die ganze Sache so schnell wie möglich abschliessen wollen, erklärt der Ankläger dieses Verhalten. Je schneller er eine eigene Wohnung beziehen würde, umso besser. Sie hätte deshalb auch nicht sofort Anzeige erstattet – sondern erst nach dem nächsten Ausraster ihres Verflossenen. Darauf musste sie indes nicht lange warten.

Schlüssel abgenommen

Bereits am folgenden Abend fand sie ihn stark betrunken in seiner Stammbeiz und nahm ihm Auto- und Wohnungsschlüssel ab. Die Sache schien ausgestanden. Doch um zwei Uhr morgens tauchte er auf ihrem Balkon auf, schlug ans Fenster und drohte, sie zusammenzuschlagen. Erst da rief die Frau die Polizei und erstattete schliesslich Anzeige – auch wegen rund zehn weiterer Vergewaltigungen, die er im Laufe der langen Beziehung begangen habe, wenn er jeweils spätnachts stark betrunken heimkehrte und gegen ihren Willen Sex mit ihr hatte.

Vier Jahre Gefängnis gefordert

Auch diese Anschuldigungen bestreitet der Mann vor Gericht kategorisch. Ihr Sex sei immer einvernehmlich gewesen. Die vorgeworfenen Taten lägen auch zu weit zurück, um sich noch genau daran erinnern zu können. Dass er bereits 2003 in der Innerschweiz wegen sexueller Nötigung verurteilt wurde, wirft indes einen Schatten auf seinen Leumund.

Vier Jahre Gefängnis fordert der Staatsanwalt, der Verteidiger einen Freispruch. Das Bezirksgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.