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Ostschweiz
Von den rund 2,2 Millionen Personen, die die Schweizer Grenze täglich überqueren, stach kürzlich einer besonders hinaus: Ein 67-Jähriger hatte Renoir-Gemälde im Wert von 129'000 Franken im Kofferraum. Doch wie kann ein Zöllner hohe Kunst von Profanem unterscheiden?
Anfang Oktober fanden Zöllner in Singen ein Paket mit einem Gemälde von Pierre-Auguste Renoir im Kofferraum eines 67-jährigen Lenkers. Neben dem Paket lag der Katalog eines namhaften Schweizer Auktionshauses. Der Wert des Gemäldes: 129'000 Franken bei einer Grösse von 30 x 25 Zentimetern.
Bei solch seltenen Funden stellt sich die Frage, wie die Zöllner das Bild von unscheinbarer Grösse finden und den Wert erkennen konnten? Schliesslich handelt es sich dabei nicht um Kunstexperten.
Laut Matthias Simmen, Mediensprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung, werden in der Ausbildung der Zöllner alle Themenbereiche des Schmuggels angeschnitten. Eine Spezialisierung auf ein Themengebiet ist laut Simmen während der Ausbildung nicht sinnvoll, da dies nicht dem Arbeitsalltag entspricht:
«Zöllner sind tagtäglich mit allen Bereichen des Schmuggels, wie beispielsweise auch dem Waffen- oder Drogenschmuggel konfrontiert.»
Jedoch können laut Simmen der berufliche Alltag und aufgedeckte Fälle zu spezifischen Kenntnissen führen. Wird beispielsweise ein versuchter Kunst- und Kulturgutschmuggel aufgedeckt, so müssen sich die Zöllner mit diesem Themengebiet auseinandersetzen. Je nach Erfahrungen und Interessen der Mitarbeiter komme es so zur Spezialisierung in einem oder mehreren Bereichen des Schmuggels.
Zurück zum 67-jährigen Renoir-Schmuggler: Der Grund, warum die Zöllner dem Vergehen auf die Schliche kamen, war höchstwahrscheinlich der Katalog des Schweizer Auktionshauses. Doch warum wurde der 67-Jährige überhaupt kontrolliert?
Hilfreich ist laut Mediensprecher Simmens das Risikoprofil, das Kontrollempfehlungen gibt. Nach welchen Kriterien möchte die Eidgenössische Zollverwaltung aus einsatztaktischen Gründen allerdings nicht verraten.
Bei der Risikoanalyse geht es laut Simmen nicht darum, möglichst viel, sondern die richtigen Personen zu kontrollieren. Rund 2,2 Millionen Personen und rund 1,2 Millionen Fahrzeugen überqueren täglich die Schweizer Grenze. Daher sollten die Stichproben möglichst zielgerichtet sein.
Fakt im Renoir-Fall ist: Der 67-Jährige hat gesetzeswidrig gehandelt, da er das Gemälde nicht angemeldet hat. Die Geldstrafe und Einfuhrabgaben werden sich laut «Berner Zeitung» auf rund 12'000 Euro belaufen.
Werden Kunstgegenstände bei der Einfuhr nicht oder nicht korrekt angemeldet, handelt es sich um eine Widerhandlung gegen das Mehrwertsteuergesetz. Die geschuldeten Abgaben werden nachgefordert und eine Busse wird verhängt.
Da viele Kunstgegenstände wie das Renoir-Gemälde von kultureller Bedeutung sind, haben die Zöllner auch einen gesellschaftlichen Auftrag. Das Ziel im Bereich Kulturgutschmuggel ist laut Bundesamt für Kultur – eine der wichtigsten Partnerbehörden des Zolls – die Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit.
So kontrolliert der Zoll etwa, ob es sich beim Export von Gegenständen um schweizerisches kulturelles Erbe handeln könnte. Dasselbe gilt für den Schutz des kulturellen Erbes anderer Staaten.
Vor acht Jahren – im Herbst 2012 – wurde Urs Schwarzenbach, Hotelbesitzer und Financier, von den Zollbehörden in Zürich kontrolliert. In seinen Taschen: nicht deklarierte Kunstgegenstände im Wert von rund 311'000 Franken. Damit wurde ein jahrelanges Gerichtsverfahren eingeleitet und mit einmaligem Urteil im Bereich Kunstschmuggel gefällt: Insgesamt 112 Kunstwerke wurden von Schwarzenbrach in die Schweiz geschmuggelt,sowie 27 Fälle mit zu niedrig deklariertem Wert und somit einer Nachzahlung von 11,4 Millionen Franken Mehrwertsteuer.